Neue Optionen für Universitäten bezüglich Aufnahmeverfahren vor Masterstudien
Masterstudenten sollen sich vorerst nicht auf Aufnahmetests vorbereiten
In den letzten Jahren haben österreichische Universitäten in zahlreichen Bachelorstudiengängen Zugangsbeschränkungen eingeführt. Die Gesetzeslage erlaubt den Universitäten, durch Aufnahmetests die Anzahl der Studienanwärter zu regulieren. An der Universität Wien müssen bereits über zwanzig Fächer ein Aufnahmeverfahren absolvieren, darunter Betriebswirtschaft, Chemie, Informatik, Politikwissenschaft und Soziologie.
Fachlich passende Bachelorabschlüsse reichen für Masters
Bisher war es bei Masterstudien unkomplizierter – mit einem passenden Bachelorabschluss konnten Studenten nahtlos ein Masterstudium beginnen. Lediglich für englischsprachige Masterstudiengänge war es möglich, von den Bewerbern mit passendem Bachelorabschluss zusätzliche Aufnahmetests zu verlangen.
Neue Regelungen zur Begrenzung überfüllter Masterstudiengänge
Im Frühjahr ermöglichte die türkis-grüne Koalition den Universitäten, auch bei Masterstudiengängen die Anzahl der Studienplätze zu begrenzen und Aufnahmetests zur Auswahl der Studierenden einzusetzen. Aufgrund von Kritik innerhalb der Grünen wurde die im Gesetzentwurf weit gefasste Option etwas eingeschränkt: Unis müssen nun „evidenzbasiert“ belegen, dass ein Masterstudiengang überfüllt ist, um ihn zu begrenzen. Zudem ist es erforderlich, jedem Bachelorabsolventen automatisch einen fachlich passenden Masterstudiengang anzubieten.
Für das bevorstehende Wintersemester haben die neuen Regeln aufgrund der Vorlaufzeit noch keine Auswirkungen. Dennoch müssen die Universitäten bereits jetzt entscheiden, ob sie für das nächste Studienjahr strengere Zulassungskriterien für masterprogramme einführen möchten. Eine Umfrage des STANDARD bei den Rektoraten der größten Hochschulen ergab, dass keine drastischen Änderungen zu erwarten sind.
Bachelorabschluss reicht in den meisten Fällen aus
Die Universitäten Graz, Innsbruck und die Technische Universität Wien gaben bekannt, dass sie derzeit keine Aufnahmeverfahren für their Masterstudiengänge planen. Die Universität Wien behält sich diese Option offen, hat aber noch keine konkreten Pläne. Die Wirtschaftsuniversität Wien plant hingegen im Studiengang Management ein Aufnahmeverfahren für den Master einzuführen, wobei die genauen Details in den kommenden Monaten evaluiert werden sollen. Für den Wirtschaftsrechtmaster an der WU von der Leitung keine Aufnahmetests erforderlich: Der entsprechende Bachelorabschluss wird weiterhin als alleinige Zulassungsvoraussetzung dienen. Erst die Kombination aus Bachelor- und Masterabschluss ermöglicht den Zugang zu juristischen Berufen. (Theo Anders, 4.7.2024)