Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat in Bezug auf die Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vorgeschlagen, dass Daten von einem Gericht aufbereitet werden sollten. Diese Maßnahme sei notwendig, um eine rechtsstaatliche Lösung zu gewährleisten, betonen die Anwälte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung. Zudem möchten sie die Möglichkeit zur Sicherstellung von Datenträgern nur auf schwerere Straftaten beschränken.
Die Neuregelung dieser Sicherstellungspraxis wurde erforderlich, nachdem der Verfassungsgerichtshof feststellte, dass die aktuelle Rechtslage gegen das Recht auf Privatsphäre und das Datenschutzgesetz verstößt. Ab dem 1. Januar 2025 wurden daher die entsprechenden Passagen aufgehoben. Es wurden klare Richtlinien festgelegt, wie eine richterliche Genehmigung erforderlich ist, um Smartphones, Laptops und ähnliche Geräte sicherzustellen. Zudem muss definiert werden, welche Datenkategorien und -inhalte zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen.
Nach Kritik am Gesetzesentwurf verlängerte Justizministerin Alma Zadic die Begutachtungsfrist und versprach Änderungen. Ein Hauptkritikpunkt betraf die Datensicherung und -aufbereitung, die ausschließlich durch forensische Einheiten der Kriminalpolizei erfolgen sollte. Die Anwälte unterstützen die Idee, dass die Daten von unabhängigen Stellen und nicht von den ermittelnden Einheiten aufbereitet werden sollten.
Es besteht jedoch Unklarheit darüber, wie die forensischen und ermittelnden Einheiten effektiv getrennt werden können. Daher schlagen die Anwälte vor, dass die Aufbereitung der Daten durch ein Gericht erfolgen sollte. Dies würde sicherstellen, dass die Daten von neutralen Hilfskräften oder Sachverständigen bearbeitet werden.
Zusätzlich fordern die Anwälte eine Begrenzung der Möglichkeit zur Sicherstellung von Datenträgern auf bestimmte Straftaten. Eine Einschränkung auf Vorsatztaten mit einer Mindeststrafandrohung wird als dringend erforderlich angesehen, um mögliche Verfassungsverletzungen zu vermeiden. Darüber hinaus soll die Begründungspflicht der Gerichte verstärkt werden, um die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen.