Am 5. März 2026 bestätigt das SOS-Kinderdorf neue Missbrauchsvorwürfe gegen seinen Gründer Hermann Gmeiner. Laut einem Bericht von dolomitenstadt.at sind mittlerweile fünf weitere Fälle bekannt geworden, von denen vier in Österreich und einer in Deutschland verifiziert wurde. Die Vorwürfe betreffen insgesamt acht historische Opferschutzfälle, die mit Gmeiner in Verbindung stehen.

In den betroffenen Fällen laufen bereits Opferschutzverfahren. Das SOS-Kinderdorf hat auf vier zusätzliche Hinweise auf Fehlverhalten reagiert, darunter Meldungen von Personen, die nie bei der Organisation betreut wurden. den Hinweisen widmet sich die Organisation intensiv und steht im Austausch mit allen Hinweisgebern. Der Jurist Hans-Jürgen Schmitt, Vorsitzender der Reformkommission, informierte über die bestehenden Vorwürfe und die Maßnahmen der Organisation.

Bereits gemeldete Vorwürfe und Entschädigungen

Die ersten Missbrauchsvorwürfe gegen Gmeiner wurden Ende Oktober 2025 publiziert. Zwischen 2013 und 2023 gingen rund 200 Meldungen bei der Opferschutzkommission ein, die sich in acht Fällen konkret auf Gmeiner beziehen. Diese Ermittlungen haben zur Folge, dass betroffene Personen Entschädigungen von bis zu 25.000 Euro sowie Therapiestunden erhalten haben.

Um das Ausmaß des Problems zu verstehen, plant das SOS-Kinderdorf eine umfassende historische Studie zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Personen, die mit der Organisation verbunden sind, darunter Gmeiner. Die Ergebnisse dieser Studie sollen transparent dokumentiert und veröffentlicht werden.

Der breitere Kontext von Kindeswohl und Kinderschutz

Die Vorwürfe gegen Gmeiner werfen wichtige Fragen über den Kinderschutz auf, die auch im nationalen und internationalen Kontext von Bedeutung sind. In Deutschland haben Kinder seit 2000 ein rechtliches Anrecht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen sowie seelische Verletzungen sind nach dem Paragrafen 1631 Absatz 2 BGB verboten und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Der Staat ist laut Artikel 6 des Grundgesetzes dazu verpflichtet, Kinder auch gegen den Willen der Eltern bei Gefährdungen des Kindeswohls zu schützen.

Laut dem Sozialbericht 2024 wurden 2022 deutschlandweit rund 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt, was den höchsten Stand seit 2012 darstellt. Über 203.700 Verdachtsmeldungen wurden in diesem Zusammenhang geprüft. Besorgniserregend ist, dass 59 % der betroffenen Kinder Anzeichen von Vernachlässigung aufwiesen, während 5 % sexuelle Gewalt erfuhren.

Diese Statistiken belegen, dass der Kindeswohl- und Kinderschutz auch künftig ein zentrales Thema in der Gesellschaft sein wird. Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, der 2012 konkretisiert wurde, sieht vor, dass Jugendämter bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung das Risiko gemeinsam mit Fachkräften einschätzen müssen.