Am 25. Februar 2026 hat die Bezirkshauptmannschaft Hermagor neue Bestimmungen zur Hundehaltung und Wildschutzverordnung veröffentlicht. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Leinenpflicht in Jagdgebieten, die für Hundehalter von großer Bedeutung sind. Hunde müssen außerhalb von Ortschaften in Jagdgebieten sowohl tagsüber als auch nachts grundsätzlich an der Leine geführt werden. Ausnahmen bestehen jedoch für Junghunde bis zu einem Alter von 12 Monaten, wenn diese ständig beaufsichtigt und kontrollierbar sind.

Nicht zuletzt dürfen Hunde ohne Leine geführt werden, wenn der Halter über nachweisliche Sachkunde verfügt und der Hund unter dauerhafter Kontrolle steht. Es gibt außerdem spezielle Ausnahmen für Assistenz- und Therapiebegleithunde sowie für Polizei-, Rettungs-, Jagd- und Hirtenhunde, die erkennbar im Einsatz sind. Bei der Ausbildung und dem Training von Hunden durch befugte Trainer gelten klar geregelte Voraussetzungen.

Strafen und Registrierung

Die Regelungen sehen auch Strafen vor, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen verhängt werden können. Diese können bis zu 1.450 Euro betragen, in schweren Fällen sogar bis zu 2.180 Euro, insbesondere bei Wiederholungsfällen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kennzeichnungspflicht für Hunde. Alle Hunde müssen spätestens mit drei Monaten mit einem Mikrochip versehen werden. Die Registrierung in der elektronischen Heimtierdatenbank muss innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme erfolgen. Diese Registrierung umfasst sowohl tierbezogene als auch personenbezogene Daten des Tierhalters und kann durch einen Tierarzt, bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor mittels Registrierformular oder durch den Tierhalter selbst unter Nutzung einer digitalen Signatur erfolgen.

Leinenpflicht und Unterschiede in Deutschland

In Deutschland gibt es, wie in Österreich, unterschiedliche Vorschriften zur Leinenpflicht, die je nach Bundesland variieren. Jäger in Deutschland haben das Recht, freilaufende Hunde zu töten, die Wild nachstellen. In vielen Bundesländern sind spezielle Regelungen neben allgemeinen Leinenpflichten in Jagdgebieten und Wäldern zu beachten. So gibt es in Bremen beispielsweise eine saisonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli, wobei Verstöße mit Bußgeldern bis zu 7.500 Euro geahndet werden können.

  • Baden-Württemberg: Kein genereller Leinenzwang, aber Bußgelder bis zu 5.000 Euro für freilaufende Hunde in Jagdrevieren.
  • Bayern: In Jagdrevieren ist freilaufen verboten, große Hunde müssen in bestimmten Bereichen angeleint werden.
  • Berlin: Generelles Hundeverbot auf Kinderspiel- und Ballplätzen.
  • Hamburg: Hunde müssen außerhalb des eigenen Grundstücks an der Leine geführt werden.

Besonders auffällig sind die strengen Regelungen in Nordrhein-Westfalen, wo selbst Strafen bis zu 100.000 Euro für Verstöße gegen die Leinenpflicht verhängt werden können. Zudem besteht in mehreren Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Insgesamt wird deutlich, dass sowohl in Österreich als auch in Deutschland die Einhaltung von Vorschriften zur Hundehaltung von größter Bedeutung ist, um sowohl die Sicherheit von Menschen als auch von Tieren zu gewährleisten. Hundebesitzer sind somit gut beraten, sich über die jeweiligen Bestimmungen und Pflichten umfassend zu informieren.