Die Neos haben sich bei ihrer Klubklausur am 9. März 2026 für eine umfassende Föderalismusreform ausgesprochen. Im Zentrum der Diskussion steht die radikale Maßnahme zur Abschaffung des Bundesrats. Neben dieser Maßnahme fordern die Neos auch die Abschaffung nicht-amtsführender Stadträte sowie eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden. Ziel ist es, das komplexe „Kompetenzwirrwarr“ zwischen den verschiedenen politischen Ebenen zu entwirren.
Neos-Klubobmann Yannick Shetty kritisierte erneut die bestehenden 15a-Vereinbarungen, dieer als undurchsichtigen Vertragsdschungel beschreibt. Der Vorschlag der Neos sieht das Prinzip „Wer entscheidet, der vollzieht und der finanziert“ vor. Dies soll eine klare Verantwortung und effizientere Prozesse in der Verwaltung schaffen. Zudem möchten die Neos die Personalkompetenz im Bildungsbereich beim Bund bündeln und den Schulen mehr Autonomie einräumen. Im Gesundheitswesen schlägt die Partei vor, die Finanzierung auf der Ebene von Gesundheitsregionen zu organisieren.
Politische Strukturreform
Ein zentraler Punkt der Neos ist der Vorschlag, die Bundeseinheitlichkeit in der Energiepolitik zu stärken. Dies könnte fast sofortige Genehmigungen für Projekte begünstigen und den Wettbewerb sowie die Preistransparenz fördern. Neos-Bundesrätin Julia Deutsch hat den Bundesrat als institutionell überflüssig dargestellt und betont, dass dieser lediglich gesetzliche Vorgänge verzögert.
Zu den weiteren Vorschlägen zählen die Reduzierung politischer Strukturen durch die Abschaffung des Bundesrats und nicht-amtsführender Stadträte sowie die Zusammenlegung von klein strukturierten Bezirkshauptmannschaften. Auch eine verbesserte finanzielle Ausstattung für Länder und Gemeinden ist angestrebt. Diese sollen die Möglichkeit haben, transparente Zuschläge auf die Einkommensteuer zu erheben, ohne die Gesamtsteuerbelastung zu erhöhen.
Föderalismusreformen im Rückblick
Die Notwendigkeit und die Meinung zu Reformen im deutschen Föderalismus sind nicht neu. Bereits zu Beginn der 2000er Jahre wurde die Föderalismuskommission ins Leben gerufen. Am 30. Juni 2006 wurde schließlich die „Föderalismusreform I“ vom Deutschen Bundestag und am 7. Juli 2006 vom Bundesrat billigt. Diese Reform hatte das Ziel, die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politische Verantwortung klarer zuzuordnen.
Die Veränderungen der Reform führten zu der Reduzierung des Anteils der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, auf etwa 30 Prozent. Die Länder erhielten verstärkt die Möglichkeit, eigene Verwaltungsabläufe zu regeln und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt weiterhin ein zentrales Diskussionsthema in der deutschen Politik. Insbesondere in Bezug auf die Gesundheitspolitik, die während der Corona-Pandemie in den Fokus rückte, zeigen jüngste Debatten, dass die Fragen zur Kompetenzaufteilung nach wie vor relevant sind.