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Nationalrat einstimmig für Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags

Der Nationalrat hat einstimmig für eine Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags in Strafverfahren gestimmt. Laut dem Parlament sollen die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren künftig verdreifacht bzw. versechsfacht werden. Im Falle eines Freispruchs würden die Pauschalhöchstsätze demnach auf 30.000 € angehoben werden. Zudem soll ein Ersatzanspruch in Höhe von maximal 6.000 € bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt werden. Diese Möglichkeit besteht nach geltender Rechtslage bisher nicht (Quelle: www.parlament.gv.at).

Ein weiterer Schwerpunkt der diskutierten Themen war die Umsetzung einer Richtlinie zur Einführung einer neuen Möglichkeit der Verbandsklage auf Schadenersatz. Verbraucherschutzeinrichtungen können demnach im kollektiven Interesse von mindestens 50 Verbrauchern Unternehmen auf Abhilfe, wie etwa Schadenersatz, verklagen. Zudem wird ein weiterer Rechtsschutzweg zur Verbandsklage auf Unterlassung geschaffen (Quelle: www.parlament.gv.at).

Die Fraktionen waren sich außerdem einig über die Einführung einer Podcast-Förderung und die Aufstockung der Fördermittel für private TV- und Radiosender sowie für nicht-kommerziellen Rundfunk. Die Änderung des Komm-Austria-Gesetzes wurde einstimmig beschlossen. Insgesamt sollen jährlich 500.000 € an Fördermitteln für regelmäßig erscheinende Podcasts bereitgestellt werden. Zusätzlich wird der Privatrundfunkfonds um 5 Mio. € auf 25 Mio. € und der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. € aufgestockt (Quelle: www.parlament.gv.at).

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Des Weiteren wurde das Doppelförderverbot bei der Publizistikförderung gestrichen. Dies erfolgte durch eine Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes, die von der Koalition beantragt wurde. Bisher waren kleine Zeitungen und Zeitschriften, die von einer anderen Gebietskörperschaft Geld erhalten, von der Publizistikförderung ausgeschlossen (Quelle: www.parlament.gv.at).

Eine Bund-Länder-Vereinbarung wurde auch in Bezug auf die Grundversorgung von Flüchtlingen genehmigt. Es erfolgte eine Anhebung der Kostenhöchstsätze für vulnerable hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Quelle: www.parlament.gv.at).

Weitere Themen, über die im Nationalrat diskutiert wurde, waren die rechtlichen Erleichterungen bei der Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken, Anpassungen im Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 für Notare und Rechtsanwälte, die Modernisierung des Genossenschaftsrechts, die Steuertransparenz multinationaler Unternehmen, die Schließung einer Finanzierungslücke bei der Statistik Austria sowie die Debatte über drei Volksbegehren (Quelle: www.parlament.gv.at).

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All diese Themen wurden ausführlich im Nationalrat diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Die Stärkung der Wirtschaft und des Wohlstands sowie europäische Themen, Asyl und Jugendkriminalität waren zentrale Themen einer Fragestunde mit Bundeskanzler Nehammer (Quelle: www.parlament.gv.at).

In einer Geschäftsordnungsdebatte wurde zudem der Antrag angenommen, den Unvereinbarkeitsausschuss permanent tagen zu lassen. Dieser Ausschuss soll unter anderem mögliche Verstöße gegen Melde- und Transparenzpflichten untersuchen (Quelle: www.parlament.gv.at).

In den nächsten Jahren sind weitere Neuerungen und Diskussionsthemen zu erwarten. Unter anderem könnte es Anpassungen im Bereich der Gesundheitspolitik, Steuerpolitik und Bildungspolitik geben. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Gesellschaft auswirken werden.

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