In Gelsenkirchen-Buer ereignete sich Ende Dezember 2025 ein spektakulärer Einbruch in die dort ansässige Sparkassenfiliale, bei dem mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen wurden. Die Einbrecher verschafften sich über ein benachbartes Parkhaus Zugang und durchbrachen eine Wand aus Stahlbeton zum Tresorraum. Die geschätzte Beute beläuft sich auf über 100 Millionen Euro. Die Sparkasse selbst räumt ein, dass gegen sie Klagen wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen eingereicht wurden. Astrid Kaiser, eine betroffene Schließfachmieterin, äußert sich unzufrieden mit der Unterstützung durch die Bank und fordert zinsfreie Darlehen, um ihre Verluste auszugleichen. Sie plant sogar, Teile des gestohlenen Goldes für eine Kreuzfahrt zu verwenden, wie exxpress.at berichtet.

Die Sparkasse hat erklärt, dass ihre Berater für die Anliegen der Kunden ein offenes Ohr hätten. Dennoch gibt es bisher keine Nachweise, dass Kunden aufgrund des Diebstahls in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Aufgrund des Bankgeheimnisses kann die Sparkasse keine Informationen über individuelle Kundenverträge preisgeben, was die Lage für viele Betroffene schwieriger macht.

Haftung und Sicherheitsvorkehrungen

Gemäß dem Schließfachvertrag sind Banken verpflichtet, Schließfächer „tresormäßig zu sichern“. Dies könnte für die Sparkasse insbesondere problematisch werden, da die Sicherheitsvorkehrungen anscheinend nicht ausreichten, um den Einbruch zu verhindern. Die Ermittlungsergebnisse werden entscheidend dafür sein, ob die Bank ihre Pflichten zur Sicherung verletzt hat, wie tagesschau.de anmerkt.

In einem weiteren Fall, der als Präzedenzfall dienen könnte, wurde eine Beklagte bereits verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 67.994 Euro zu zahlen, nachdem ein Einbruch in ihre Filialräumlichkeiten stattgefunden hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Pflichten zur tresormäßigen Sicherung verletzt hatte. Die Klägerin hatte in ihrem Schließfach Goldmünzen und Bargeld gelagert, was sich auch im aktuellen Fall als Herausforderung für die betroffenen Kunden herausstellt. Diese müssen nun nachweisen, was sich zum Zeitpunkt des Einbruchs in ihren Schließfächern befand, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wie die ra-kotz.de berichtet.

Der Streit um den Haftungsanspruch könnte sich als langwierig erweisen, da viele Kunden aufgrund der unklaren Verhältnisse und der hohen Summen, die teilweise nicht mehr nachweisbar sind, möglicherweise leer ausgehen. Während die Sparkasse beteuert, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprachen, bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.