
Das Mietrecht in Österreich wird erheblich reformiert. Im Rahmen ihres Regierungsprogramms haben die ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, dass Mieterhöhungen im regulierten Bereich im kommenden Jahr auf maximal ein Prozent begrenzt werden. Diese Maßnahme soll eine Quelle der Entlastung für Mieterinnen und Mieter darstellen, während die Inflation die Lebenshaltungskosten belastet. So sollen laut der neuen SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt die Mieter im Jahr 2025 rund 140 Millionen Euro einsparen, was durchschnittlich etwa 200 Euro pro Wohnung in Wien ausmacht, wie die Kleine Zeitung berichtete. Ein weiteres Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Mietsteigerungen ab 2028 im gesamten Wohnbereich auf maximal drei Prozent zu begrenzen, wobei auch die Mindestlaufzeit von Mietverträgen auf fünf Jahre verlängert werden soll.
Mieterhöhung beim Mieterwechsel: Wie funktioniert das?
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Mieterinnen und Mieter vor exorbitanten Preiserhöhungen zu schützen, insbesondere bei einem Wechsel des Mieters. Expertin Nadine Kunert von ImmoScout24 erklärt, dass Vermieter beim Wechsel des Mieters unter bestimmten Bedingungen Mieterhöhungen vornehmen können, jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen. Dies umfasst die Fristen für die Bekanntgabe der Erhöhung und die Notwendigkeit, diese begründen zu können. Ein Verständnis der Mietrechtslage ist demnach für Vermieter unerlässlich, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Zusammengefasst sind die aktuellen Änderungen im Mietrecht ein bedeutender Schritt zur Stabilisierung der Mietpreise in Österreich, während gleichzeitig Vermieter gut informiert sein müssen über ihre Rechte und Pflichten, insbesondere wenn es um Mieterhöhungen bei Mieterwechseln geht. Damit wird sowohl der Schutz der Mieter als auch die Fairness für die Vermieter in den Fokus gerückt.
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