In Österreich wurde ein umfassendes Mietpaket beschlossen, das rund 1,1 Millionen Haushalte ab dem 1. April 2026 entlasten soll. Laut 5min werden die neuen Gesetze die Mieten im privaten und kommunalen Bereich effektiv regulieren. Insbesondere betrifft dies sowohl geregelte als auch unregulierte Mieten in etwa 470.000 privaten Mietwohnungen. Durch die bereits seit 2023 bestehenden Mietbremsen konnten Mieter monatlich bis zu 113 Euro sparen.
Ab April 2026 werden geregelte Mieten in rund 340.000 privaten Altbauwohnungen sowie etwa 280.000 kommunalen Mietwohnungen erneut begrenzt. Die mietrechtlichen Richtwerte steigen ab dem Stichtag, sind jedoch gesetzlich auf ein Prozent beschränkt. Ein Beispiel aus Wien zeigt, dass der Richtwert von 6,67 auf 6,74 Euro angehoben wird; ohne die Mietbremsen wäre eine Erhöhung auf 7,67 Euro erfolgt, was einer Steigerung von 14,9 % entspricht.
Ersparnisse je nach Region
Die Ersparnisse variieren stark nach Region. Mieter in einer durchschnittlichen 60-Quadratmeter-Wiener-Gemeindewohnung können mit etwa 61 Euro pro Monat rechnen, was 740 Euro im Jahr entspricht. Bei einer privaten Altbauwohnung mit 72 Quadratmetern in Wien liegt die monatliche Ersparnis bei 74 Euro, also 890 Euro jährlich. In der Steiermark können Mieter mit Einsparungen von 96 Euro pro Monat (1.150 Euro pro Jahr) rechnen, während in Vorarlberg sogar 113 Euro pro Monat (fast 1.360 Euro pro Jahr) gespart werden können.
Regelungen zur Mietpreiserhöhung
Das neue Gesetz zur Mietpreisbremse legt fest, dass eine Erhöhung des Hauptmietzinses frühestens ab April 2026 erfolgen darf. Eine Anpassung des Hauptmietzinses kann lediglich einmal pro Jahr und nicht vor dem Monat April durchgeführt werden. Betriebskosten sind von dieser Regelung nicht betroffen, was bedeutet, dass der Bruttomietzins auch bei gleichbleibendem Hauptmietzins steigen kann. Die Mietpreisbremse gilt für Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Typ II und III), während Genossenschaftswohnungen und vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Ebenso unterliegen gefördert gebaute oder sanierte Wohnungen nicht der Mietpreisbremse, wie Arbeiterkammer anmerkt.
Künftig darf der Hauptmietzins höchstens um die Inflationsrate des Vorjahres steigen. Sollte die Inflation über 3 % liegen, wird der übersteigende Teil nur zur Hälfte an die Mieter:innen weitergegeben. Neue Mietverträge sehen vor, dass die Miete frühestens im Jahr nach dem Vertragsabschluss erhöht werden kann. Für befristete Mietverträge sind bei Vertragsverlängerungen Anhebungen möglich, jedoch nicht über die festgelegte Mietzinsobergrenze. Eine schriftliche Ankündigung der ersten Mietzinserhöhung muss mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.
Insgesamt verspricht das neue Mietpaket eine signifikante Entlastung für viele Haushalte in Österreich und setzt gleichzeitig klare Regeln zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes.



