Walter Meischberger, der ehemalige Generalsekretär der FPÖ und Lobbyist, wurde im Buwog-Prozess zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Seit kurzem verbüßt er seine Strafe mit einer elektronischen Fußfessel. Bemerkenswert ist, dass Meischberger nie im Gefängnis war, während der Hauptangeklagte Karl-Heinz Grasser mehr als ein halbes Jahr in Haft saß. Diese Entscheidung der Justiz wurde mit Meischbergers niedrigerer Straferwartung sowie gesundheitlichen Gründen begründet.

Am 1. September 2025 traten neue Regelungen in Kraft, die die rechtlichen Voraussetzungen für einen elektronisch überwachten Hausarrest senkten, wovon Meischberger jetzt profitiert. Gleichzeitig wurde Grasser, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, am 2. Jänner 2026 aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und wechselte ebenfalls in den elektronisch überwachten Hausarrest.

Die Hintergründe des Buwog-Prozesses

Der Buwog-Prozess gilt als der größte Korruptionsprozess in Österreich und zieht sich bereits über viele Jahre. Der Verkauf von rund 60.000 Bundeswohnungen, der im Jahr 2000 begann, markiert den Ausgangspunkt des Skandals. Die Immofinanz erhielt 2004 den Zuschlag für 961 Millionen Euro. Erste Medienberichte über Ungereimtheiten beim Buwog-Verkauf erschienen bereits im September 2009, als die verstorbene Grüne Abgeordnete Gabriela Moser eine Anzeige gegen Grasser und andere einreichte.

Der Prozess gegen Grasser, Meischberger, Lobbyisten Peter Hochegger und andere Angeklagte begann im Dezember 2017. Am 4. Dezember 2017 fiel das erstinstanzliche Urteil, das später vom OGH Wien stark abgeschwächt wurde. Ursprünglich wurde Grasser im Dezember 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt, während Meischberger eine siebenjährige Haftstrafe erhielt.

Entwicklung im Strafvollzug

Das neue Konzept zum elektronisch überwachten Hausarrest zielt darauf ab, den Strafvollzug in Österreich zu reformieren. Seit der Novelle im Budgetbegleitgesetz 2025 dürfen nun auch Personen mit Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten diesen Hausarrest beantragen. Dies bietet Vorteile für Ersttätern und wirtschaftsstrafrechtlich Verurteilte, die bislang nicht die Möglichkeit hatten, unter Auflagen ihre Strafe im Hausarrest zu verbüßen.

Unterstützung bei der Vorbereitung für die Voraussetzungen des Hausarrests wird angeboten, und auch die Beantragung eines solchen Aufhalts kann bereits vor Haftantritt erfolgen. Ziel dieser Neuregelung ist es, psychische Krisen zu vermeiden und die Resozialisierung der Verurteilten zu stärken.

Insgesamt steht der Strafvollzug in Österreich vor einem Wendepunkt, der durch die Veränderungen hinsichtlich des elektronisch überwachten Hausarrests geprägt ist. Diese Entwicklungen könnten auch Auswirkungen auf zukünftige Verfahren und die Behandlung von Verurteilten haben.