Elena Reisinger bringt das Thema Barrierefreiheit in ihrer Kunst eindrucksvoll zum Ausdruck. Ihre Kunstfiguren, die halb Mensch und halb Fisch sind und im Rollstuhl sitzen, dienen als Symbol für ihr Verhältnis zur sozialen Umgebung. Diese Figuren sind ein zentrales Element in allen ihren Unternehmungen und Inszenierungen. Dolomitenstadt berichtet, dass Reisinger im Jahr 2025 Exkursionen im Nationalpark Hohe Tauern organiseirte, bei denen Ranger:innen Klient:innen der Lebenshilfe Tirol begleiteten. Diese Exkursionen hatten das Ziel, Fragen zur Vermittlung von Inhalten und den Bedürfnissen des Publikums zu untersuchen sowie die Barrierefreiheit zu thematisieren.

Die Kooperation führte zur Entstehung des Kunstprojekts „Asylum“, dessen Auftaktveranstaltung Reisinger im April dokumentierte. In den darauffolgenden Sommermonaten fotografierte und filmte sie die Exkursionen, welche Ziele wie das Ködnitztal, den Wassererlebnisweg in St. Jakob und das Innergschlöss umfassten. Reisingers künstlerische Arbeiten thematisieren den Nationalpark als geschützten Lebensraum, der Platz für alle Menschen bietet. Ein Zitat aus Tolstois „Anna Karenina“ wird dabei immer wieder angesprochen: „Alle glücklichen Menschen ähneln einander, alle unglücklichen sind auf ihre eigene Art unglücklich“, was die Bedeutung des Glücks der „Abweichler:innen“ für die Künstlerin unterstreicht.

Barrierefreiheit im Nationalpark

Der Nationalpark Hohe Tauern setzt sich aktiv für Barrierefreiheit ein, um allen Bürger:innen einen selbstständigen Zugang zu ermöglichen. Laut Hohe Tauern umfasst dies bauliche Maßnahmen und rollstuhltaugliche Wanderwege. Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit, ihren Urlaub im Nationalpark zu genießen, da viele Besucher- und Informationszentren uneingeschränkten Zugang bieten. Darüber hinaus sind einige Themenwege und Ausflugsziele für Rollstuhlfahrer:innen zugänglich. Für sportliche Rollstuhlfahrer:innen stehen auf bestimmten Wegen spezielle Fahrzeuge wie Trollies und Swiss-Tracks zur Verfügung.

Kulturelle Teilhabe für alle

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine umfassende Zugänglichkeit und Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Im Kultursektor sind dabei Artikel 8, 21 und 30 besonders ausschlaggebend. Der Behindertenbeauftragte setzt sich leidenschaftlich für eine inklusive Kulturpolitik ein, um sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv am kulturellen Leben teilnehmen können. Künstler*innen mit Beeinträchtigungen sollen sichtbarer werden im Kunstmarkt, um eine diverse Kulturlandschaft zu fördern, die für eine inklusive Gesellschaft von Bedeutung ist.

Das Projekt „Kultur im Kleisthaus“ zielt darauf ab, das Bewusstsein und die Bedingungen für inklusive Kultur zu stärken und wurde in Kooperation mit dem Deutschen Kulturrat, dem Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ins Leben gerufen. Teilhabeempfehlungen in Alltagssprache, Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sind verfügbar, um den Zugang zu kulturellen Angeboten für alle zu verbessern.