Die Diskussion über die Missstände in der Begutachtung für Pflegeleistungen und Invaliditäts- sowie Berufsunfähigkeitspensionen gewinnt an Dynamik. Behindertenanwältin Christine Steger sieht dringenden Reformbedarf und fordert eine unabhängige Begutachtungsstelle, die von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) losgelöst ist. Der Hintergrund dieser Forderung sind alarmierende Ergebnisse einer Studie der AK Oberösterreich, die grobe Missstände in den Begutachtungen aufzeigt. Laut dieser Studie empfinden rund 70% der Antragstellenden für Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension die Untersuchungen bei der PVA als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll. Auch 42% der Antragstellenden für Pflegegeld berichten ähnliche Erfahrungen. Diese Entwicklungen erfordern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem aktuellen Begutachtungsprozess.

Der Verein „Chronisch Krank“ schließt sich den Forderungen nach Verbesserungen an und bestätigt die Ergebnisse der Studie, was die Dringlichkeit von Reformen deutlich macht. Steger schlägt vor, einen „One-Stop-Shop“ für Begutachtungen zu schaffen, um die Prozesse zu vereinheitlichen. Aktuell müssen Betroffene für jeden Antrag gesondert begutachtet werden, was oft zu langen Wartezeiten und Unsicherheiten führt. Um eine transparente und nachvollziehbare Begutachtung zu gewährleisten, fordert Steger eine Zusammenarbeit von multiprofessionellen Teams. Die Berücksichtigung von ärztlichen Befunden wird als essenziell erachtet.

Politische Verantwortung und Schulungen

Steger sieht die Politik in der Pflicht, Gespräche über gesetzliche Erneuerungen zu führen. Sie fordert eine Überarbeitung der „Einschätzungsverordnung“ und kritisiert, dass viele Gutachter oft nicht nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft arbeiten und dafür nicht ausreichend geschult sind. Berichte über unangemessene Behandlungen von Antragstellenden, einschließlich diskriminierender Äußerungen, unterstreichen die Notwendigkeit von verpflichtenden Schulungen für Gutachter. Holzinger vom Verein „Chronisch Krank“ bekräftigt diese Sichtweise und fordert, dass Gutachter die von Betroffenen mitgebrachten Befunde ernst nehmen müssen.

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Auch die politischen Reaktionen sind eindeutig. Die Grünen unterstützen die Forderungen nach Reformen und fordern eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle, während Gesundheitsministerin Korinna Schumann zu notwendigen Reformschritten aufgefordert wird. Die PVA steht seit längerem in der Kritik, insbesondere in Bezug auf die Begutachtung von Post-Covid- und ME/CFS-Betroffenen. Berichte über die Umdeutung von Diagnosen sind ebenfalls nicht neu und verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen Betroffene stehen.

Unabhängige Begutachtung als Schlüssel

Die Anforderungen an eine unabhängige Pflegebegutachtung sind nicht nur in Österreich von Bedeutung. Laut Informationen von sozialrat.org haben Antragstellende einen Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter, wenn die Pflegekasse keine Begutachtung innerhalb von 20 Arbeitstagen organisiert oder keinen MDK-Gutachter einsetzt. In solchen Fällen muss die Pflegekasse eine Liste mit drei unabhängigen Gutachtern bereitstellen, um Verzögerungen und Unsicherheiten für die Antragstellenden zu minimieren.

Zusätzlich weist die Medizinische Dienst Bund darauf hin, dass die Stärkung der Integration von Gutachtern in die Pflegepraxis von großer Bedeutung ist. Ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege könnte hier positive Effekte zeigen. Die vorangegangene Diskussion erfordert einen klaren Auftrag zur Entwicklung entsprechender Ausbildungsinhalte für Gutachter, um die Qualität der Begutachtungen zu erhöhen und die Versorgungsstrukturen zu optimieren.