Kritik am Erwachsenenschutzrecht: Gefahr für Menschenrechte wächst!

Am 13.06.2025 kritisieren Experten geplante Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die Menschenrechte gefährden könnten.
Am 13.06.2025 kritisieren Experten geplante Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die Menschenrechte gefährden könnten. (Symbolbild/DNAT)

Kritik am Erwachsenenschutzrecht: Gefahr für Menschenrechte wächst!

Ubierring 48, 50678 Köln, Deutschland - Am 13. Juni 2025 wurde in einer Pressekonferenz mit Martin Ladstätter, dem Vizepräsidenten des Österreichischen Behindertenrats, sowie der Vorsitzenden des Unabhängigen Monitoringausschusses, Julia Moser, und Volksanwalt Bernhard Achitz, eine klare Warnung vor den geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht ausgesprochen. Die vorgesehenen Anpassungen, die Teil des Budgetbegleitgesetzes sind, stoßen auf massive Kritik. Ladstätter zeigte Verständnis für die Sparbemühungen der Bundesregierung, warnte jedoch eindringlich vor „Schnellschüssen“, die Menschenrechte gefährden könnten.

Besonders besorgniserregend ist die Möglichkeit, dass Erwachsene, die unter einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung stehen, nur sehr selten auf ihre Selbstbestimmung zurückgreifen können. Moser nannte die Pläne „sehr bedenklich“, da sie gegen die UN-Menschenrechtskonvention verstoßen könnten, die das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen betont. Die Erwachsenenvertretung sollte nur solange bestehen, wie es unbedingt nötig ist, fordert Ladstätter, und ein obligatorisches Clearing zur Überprüfung der Notwendigkeit der Vertretung.

Geplante Änderungen und ihre Folgen

Eine wesentliche Änderung in dem Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert wird. Dies könnte die Qualität der Überprüfungen erheblich beeinträchtigen, da längere Fristen die Überprüfbarkeit schwächen, warnt Achitz. Zudem soll die Verpflichtung zur Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein entfallen, was laut den Kritikern zu unzureichenden Überprüfungen führen könnte.

Die Strukturen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls betroffen, da die vorgebrachten Unterstützungsmechanismen in Frage gestellt werden. Der Volksanwalt sieht ähnliche Gefahren in den Änderungen und berichtet von schlechten Erfahrungen, die Betroffene mit der Vertretung durch Juristen gemacht haben. Ladstätter und seine Kollegen fordern daher eine Rückkehr zu einem partizipativen Prozess zur Lösung bestehender Herausforderungen.

Hintergrund und Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts

Der Hintergrund dieser Debatte reicht bis zur massiven Kritik des UN-Ausschusses im Jahr 2013 am bisherigen Sachwalterrecht, was zur Überarbeitung des Erwachsenenschutzrechts führte. Seit dem Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutzgesetzes am 1. Juli 2018 wurde die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Der UN-Ausschuss hatte diesen Prozess während der Staatsprüfung 2023 gelobt. Leider wurde die im Herbst 2024 eingerichtete Arbeitsgruppe im Justizministerium zur Evaluierung dieser Fortschritte aufgelöst, bevor eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden konnte.

Die geplanten Änderungen stehen im Widerspruch zu den Inhalten der Gespräche in der Arbeitsgruppe. Die Verantwortung für Erwachsenenvertretungen sollte nicht nur bei Juristen liegen, warnte Moser, da diese möglicherweise die selbstbestimmte Entscheidungsfindung beeinträchtigen könnten.

Das Justizministerium verteidigt die geplanten Maßnahmen und erklärt, dass das System der Erwachsenenvertretung derzeit an seiner Kapazitätsgrenze sei. Es wird an „abgestimmten Anpassungen“ gearbeitet, um den Bedenken der Fachwelt Rechnung zu tragen. Doch die Unsicherheit bleibt: Das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen und die notwendige Unterstützung müssen in den Mittelpunkt jeglicher Reformen gestellt werden. Und dies muss auch im weiteren Verlauf des partizipativen Prozesses zwischen dem Ministerium, den Erwachsenenschutzvereinen und anderen Interessensvertretern geschehen.

Für mehr Informationen zu den geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht besuchen Sie die Artikel bei Kleine Zeitung, OTS und TH Köln.

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OrtUbierring 48, 50678 Köln, Deutschland
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