Am 26. November 2025 hat die österreichische Bundesregierung ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen vorgestellt. Dieser Plan, der im Ministerrat beschlossen wurde, soll über fünf Jahre hinweg Maßnahmen erarbeiten und umsetzen, um Frauen und Mädchen besser zu schützen. Dennoch wird der Aktionsplan von den Grünen Wien als mutlos und unzureichend kritisiert. Judith Pühringer und Julia Malle bemängeln insbesondere die fehlenden verbindlichen Maßnahmen und den mangelnden politischen Willen zur Umsetzung notwendiger Reformen. Sie verweisen darauf, dass Österreich im internationalen Vergleich ein Schlusslicht beim Gewaltschutz ist und fordern klare gesetzliche Reformen für betroffene Frauen.ots.at berichtet.
Die Bundesregierung plant laut ihrer eigenen Darstellung lediglich Prüf- und Evaluierungsvorhaben im Gewaltschutzbereich. Pühringer hebt hervor, dass es zwar bestehende Kinderschutzkonzepte in Schulen und Kindergärten gibt, doch der politische Wille zur Verbesserung fehlt. In diesem Kontext wird auch erwähnt, dass der Antrag der Grünen für das Konzept „Nur Ja heißt Ja“ abgelehnt wurde, was die geäußerten Bedenken verstärkt. Malle stellte zudem fest, dass der geplante Ausbau von Gewaltschutzambulanzen zwar positiv zu bewerten sei, jedoch Gefahr laufe, aufgrund unzureichender finanzieller Ausstattung ins Leere zu laufen.
Finanzierung und Unterstützung von Gewaltschutzmaßnahmen
Ein zentrales Thema im NAP ist die Finanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die von Kürzungen betroffen sind, da Förderungen nicht indexangepasst wurden. Malle kritisiert die Widersprüche im Regierungsnarrativ, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Die Grünen fordern daher verbindliche Maßnahmen, echte Reformen und eine ausreichende Finanzierung für die Umsetzung des Aktionsplans. „Das erfordert politischen Mut und konkrete Umsetzung“, betonen sie.
Der NAP 2025–2029 entwickelt sich aus Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie und berücksichtigt Empfehlungen des Europarats (GREVIO) sowie der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Der Plan hat das Ziel, Frauen und Mädchen ein Leben in Sicherheit und ohne Gewalt zu ermöglichen und stellt ein wichtiges Bekenntnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar. Der Beschluss zum NAP wurde im Regierungsprogramm verankert, und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner hebt hervor, dass Gewalt an Frauen ein strukturelles Problem darstellt, das entsprechende strukturelle Antworten erfordertbmfwf.gv.at führt aus.
Strategische Maßnahmen und Arbeitsgruppen
Verschiedene themenspezifische Arbeitsgruppen sind im Rahmen des NAP eingerichtet worden, die sich mit den unterschiedlichen Aspekten von Gewaltprävention und Gewaltschutz beschäftigen. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsgruppen „Gewaltfrei vom Kindesalter bis zur Hochschule“ sowie „Gewaltfreies Arbeiten und wirtschaftliche Unabhängigkeit“. Diese Gruppen sollen konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die der politischen Steuerungsgruppe zur Prüfung vorgelegt werden. Außerdem plant die Regierung, den Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt, insbesondere vor unerwünschten sexuellen Bildern, zu verbessern. Justizministerin Anna Sporrer kündigte an, dass unaufgefordertes Versenden von Penisbildern künftig strafrechtliche Konsequenzen haben sollcoordination-vaw.gv.at ergänzt.
Insgesamt zeigt der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen eine Absichtserklärung der Bundesregierung, jedoch bleibt offen, wie viel politischer Wille hinter der Umsetzung der geplanten Maßnahmen steckt und ob die erforderliche Finanzierung zur Verfügung steht.