Kopftuchverbot für Mädchen unter 14: Plakolm plant im Herbst neue Regelung!

Kopftuchverbot für Mädchen unter 14: Plakolm plant im Herbst neue Regelung!

Vienna, Österreich - Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) plant ein umstrittenes Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren, das im Herbst 2025 beschlossen werden soll. Der Gesetzesentwurf befindet sich momentan in der Abstimmung innerhalb der Regierung. Plakolm betont, dass es bei diesem Vorhaben nicht um Religionsfragen, sondern um das Kindeswohl gehe. Ziel sei es, Mädchen vor Unterdrückung and Diskriminierung zu schützen, wie vienna.at berichtet.

Allerdings steht dieses Vorhaben im Kontext eines vorherigen Urteils des Verfassungsgerichtshofs, der im Dezember 2020 ein früheres Kopftuchverbot für Volksschülerinnen als verfassungswidrig erklärte. Dieses Urteil stellte fest, dass ein Verbot, das speziell gegen muslimische Kinder gerichtet war, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf religiöse Erziehung verletzt. Der Gerichtshof wies darauf hin, dass der Staat keine religiösen Vorschriften einseitig verbieten könne, was als diskriminierend gewertet wurde (rihs.law).

Gesellschaftliche und politische Implikationen

Das Urteil, das als eines der bedeutendsten des Jahres 2020 gilt, hat weitreichende gesellschaftliche und politische Implikationen. Es setzt klare Schranken für staatliche Eingriffe, die bestimmte religiöse Gruppen betreffen, und erkennt das Kopftuch als Ausdruck individueller Freiheit und religiöser Vielfalt an. Kinder sollen in der Lage sein, ihre religiöse Identität im Einklang mit den Grundrechten auszuleben, ohne die Furcht vor staatlichen Eingriffen (rihs.law).

Plakolm plant, begleitende Maßnahmen zu ergreifen, um das Kindeswohl zu sichern. Sie spricht von der Notwendigkeit, auch die Eltern in die Verantwortung zu ziehen und die Unterstützung von Jugendhilfe sowie Schulpsychologie bereitzustellen, wenn es um das Wohl der Kinder geht. Besondere Aufmerksamkeit soll auch auf Burschen gelegt werden, die möglicherweise als „Sittenwächter“ auftreten. Mädchen ab 14 Jahren dürfen allerdings selbst über ihre Kleidung entscheiden, da sie dann als religionsmündig gelten (vienna.at).

Kritik an generellen Kopftuchverboten

Kritiker eines generellen Kopftuchverbots argumentieren, dass solche Regelungen die Religionsfreiheit von Kindern verletzen und das Recht auf Bildung beeinträchtigen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass mildere Maßnahmen vor einem Verbot genutzt werden sollten und dass Eingriffe nur im Einzelfall erfolgen sollten. Ein Verbot könnte zu Diskriminierung führen und dem Kindeswohl schaden, während pädagogische Maßnahmen vorrangig eingesetzt werden sollten, um sozialen Druck zu mindern (ufuq.de).

In der Debatte um Kopftuchverbote wird hervorgehoben, dass Schulen als Lernorte Bedingungen für die Entwicklung eigenverantwortlicher Persönlichkeiten schaffen sollten. Der Schutz vor Diskriminierung darf nicht durch diskriminierende Regelungen erreicht werden, sondern sollte durch die Förderung eines respektvollen Umgangs mit religiöser Vielfalt erfolgen. Die religiöse Freiheit von Kindern ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und verlangt eine Schulumgebung, die Vielfalt ermöglicht (ufuq.de).

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OrtVienna, Österreich
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