Österreich

‚Kontroverse um Datenschutz im Strafverfahren: Staatsanwaltschaft gegen Gesetzesentwurf‘

"OGH und WKStA kritisieren Gesetzesentwurf: Warum die Sicherstellung von Handys für Staatsanwälte problematisch ist"

Der Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) stößt nicht nur bei der Staatsanwaltschaft auf Kritik, sondern auch der Oberste Gerichtshof (OGH) äußert Bedenken. Besonders der Ausschluss der Staatsanwaltschaft von der Datensicherung und -verwahrung wird bemängelt, da dies ihre Leitungsfunktion im Ermittlungsverfahren beeinträchtigen würde.

Wichtige Anmerkungen des OGH

Der OGH weist zudem darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits das Recht hat, sich an den Ermittlungen der Kriminalpolizei zu beteiligen. Die geplante Beschränkung auf eigene Organisationseinheiten der Kriminalpolizei für Datensicherung und -aufbereitung wird als problematisch angesehen. Der OGH regt an, diese Regelung nicht nur auf clamorose Fälle zu beschränken, sondern auch bei Uneinigkeiten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Kritikpunkte und Bedenken der WKStA

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) äußert ähnliche Bedenken wie der OGH. Besonders problematisch wird die ausschließliche Entscheidungsbefugnis der Kriminalpolizei bei der Datenaufbereitung gesehen, da dies die Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft untergräbt. Eine Trennung der Organisationseinheiten von Forensikern und Ermittlern könnte zudem zu einem großen personellen Mehrbedarf führen.

Weitere Aspekte des Gesetzesentwurfs

Der OGH und die WKStA haben auch Bedenken hinsichtlich der geplanten Verkürzung der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren und der Möglichkeit für Beschuldigte, die Trennung von Verfahren zu beantragen. Es wird angemerkt, dass die geplante Regelung nicht zwischen verschiedenen Arten von Datenträgern unterscheidet, was über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinausgehen würde.

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Nach der Kritik aus der Justiz hat Justizministerin Alma Zadic die Begutachtungsfrist verlängert und Änderungen am Gesetzesentwurf angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um die Neuregelung der Handysicherstellung weiter verlaufen wird.

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