In einer wichtigen Einigung für die Beschäftigten im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich in Österreich wurden in der Nacht auf Dienstag die Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen. Nach 17 Stunden intensiven Verhandlungen beendeten die Gewerkschaften GPA und vida die fünfte Runde der Gespräche ohne Streiks, die ursprünglich für Mittwoch bis Freitag geplant waren. Diese Einigung betrifft rund 130.000 Arbeitnehmer und berücksichtigt die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten.
Wie Krone berichtet, steigen die Gehälter und Löhne ab April 2026 um 2,6 Prozent. Diese Erhöhung wird im Jänner 2027 um mindestens 2,3 Prozent fortgesetzt, wobei die genaue Steigerung von der Inflationsentwicklung abhängt. Ein Rahmenrechtspaket wurde ebenfalls vereinbart, das unter anderem eine bessere Einstufung für bestimmte Gruppen von Behindertenfachkräften und Kindergartenhelfern umfasst.
Reaktionen auf die Einigung
Eva Scherz von der GPA bezeichnete den Abschluss als einen „harten Kompromiss“ auf der Einkommensseite, hob aber die „guten Fortschritte im Rahmenrecht“ hervor. Michaela Guglberger von vida bedankte sich ausdrücklich bei den Beschäftigten für ihr Engagement, das entscheidende Bewegung bei den Arbeitgebern erzeugte. Sie bezeichnete die Einigung als das Maximum, welches unter den gegebenen Umständen erzielt werden konnte.
Die Arbeitgeberseite, vertreten durch Sozialwirtschaft Österreich, bekräftigte, dass die Einigung sowohl die Arbeitsplätze sichert als auch die Versorgungssicherheit gewährleistet. SWÖ-Chefverhandlerin Yvonne Hochsteiner betonte die Verantwortung aller Beteiligten in dieser angespannten finanziellen Lage.
Wichtige Neuerungen im Kontext der Sozialversicherung
Parallel zu den Kollektivvertragsverhandlungen im sozialen Sektor fanden auch Gespräche über die Löhne und Gehälter der Beschäftigten der Sozialversicherungsträger statt. Laut GPA werden diese um 3,53 Prozent erhöht. Hinzu kommen Regelungen zu Zulagen, die Einführung eines Flexibilisierungszuschlags und Erhöhungen bei Dienstordnungspensionen. Diese Anpassungen treten am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Mit der Einigung in den Sozialwirtschaft-Verhandlungen und den abschließenden Vereinbarungen für die Sozialversicherungsträger wird ein bedeutender Schritt gemacht, um den Herausforderungen und Bedürfnissen der Beschäftigten in diesen essentiellen Bereichen Rechnung zu tragen. Die positiven Entwicklungen zeigen, dass trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen Fortschritte möglich sind.