Am 20. Februar 2026 beginnt am Wiener Straflandesgericht ein Verfahren gegen frühere Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“. Insgesamt müssen sich mindestens sechs ehemalige Aktivisten vor einer Richterin verantworten. Diese Personen gelten als „kleinere Fische“ in einem komplexen Strafantrag, der auf 47 Beschuldigte ausgeweitet ist. Die Vorwürfe umfassen unter anderem Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung und in einem Fall sogar versuchte vorsätzliche Gemeingefährdung. Rechtsanwalt Paul Kessler unterstreicht, dass viele engagierte Menschen für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden, während die Protestgruppe betont, bereit zu sein, die Konsequenzen ihrer Aktionen zu tragen.
Im Kontext der Proteste richten die Aktivisten auch scharfe Kritik an Lobbyisten der Fossilindustrie. Die Ermittlungen, die zu diesem Verfahren führten, wurden nach Verkehrsblockaden im November 2023 initiiert. Bei diesen Aktionen hatten sich Demonstranten mit einer Sand-Superkleber-Mischung an Straßen festgeklebt, was dazu führte, dass die Feuerwehr ausrücken musste, um sie zu entfernen. Aufgrund von Platzmangel am Grauen Haus, wo die Verfahren stattfinden, muss der Prozess blockweise abgehandelt werden. Prozesstage am 4. und 18. März sind unter Vorbehalt fixiert. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „neuen Level der Proteste“ und hatte anfänglich auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung in diesem Zusammenhang untersucht, dieser Vorwurf wurde jedoch mittlerweile fallengelassen, wie oe24.at berichtet.
Aktuelle Situation der Aktivisten in Deutschland
Parallel zu den Entwicklungen in Österreich laufen in Deutschland umfassende Strafverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“. Dort wurden insgesamt 5.681 Strafverfahren eingeleitet, von denen 2.695 bereits eingestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat bis zum Stichtag am 22. Oktober 2025 insgesamt 5.588 Verfahren abgeschlossen. Die häufigsten Vorwürfe sind Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. In einigen besonders schweren Fällen wurden auch Haftstrafen verhängt, wie im Fall eines 65-Jährigen, der in Berlin zu fast zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, berichtet zeit.de.
Ein weiterer Aspekt der Klimaaktivitäten ist die Reaktion staatlicher Stellen auf Proteste in demokratischen Ländern. Menschenrechtsorganisationen wie Climate Rights International (CRI) kritisieren die zunehmende Strafverfolgung von Aktivisten in Deutschland und anderen Ländern. Sie argumentieren, dass die hohen Strafen und das Vorgehen gegen Klimaproteste als Zeichen für eine besorgniserregende Doppelmoral der Regierungen im globalen Norden gelten. Diese Entwicklungen werfen Fragen nach den Grundrechten und der Akzeptanz friedlicher Proteste auf. Der Bericht der CRI dokumentiert diese Missstände und fordert, dass Regierungen die Anliegen der engagierten Bürger ernst nehmen und angemessen reagieren, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die als repressiv wahrgenommen werden, wie fr.de beleuchtet.
Zusammenfassend ist die Situation für Klimaaktivisten angespannt, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Die Verfahren und Strafen, die gegen sie verhängt werden, sind Teil eines größeren gesellschaftlichen und politischen Konflikts über die Zukunft des Klimaschutzes und die damit verbundenen Protestformen.