Klimabonus gestrichen: Wo fließt das große Geld jetzt hin?

Umweltminister Totschnig plant ein neues Klimagesetz nach Wegfall des Klimabonus. Einsparungen fließen in nachhaltige Projekte.
Umweltminister Totschnig plant ein neues Klimagesetz nach Wegfall des Klimabonus. Einsparungen fließen in nachhaltige Projekte. (Symbolbild/DNAT)

Österreich - Am 8. Juni 2025 hat der österreichische Umweltminister Norbert Totschnig bedeutende Änderungen im Klimabereich vorgestellt. Im Rahmen eines neuen Klimagesetzes und eines Sozialplans wurde beschlossen, den Klimabonus ab 2025 einzustellen. Dies wurde von den Regierungsparteien FPÖ und ÖVP beschlossen und folgt auf die letzte Auszahlung des Klimabonus im Jahr 2024, die rund 290 Euro pro Person betrug. Durch die Streichung des Klimabonus erwartet man Einsparungen von etwa 1,8 Milliarden Euro im Umwelt- und Klimabudget.

Der Klimabonus diente in der Vergangenheit als finanzielle Entlastung für die Bürger und als Ausgleich für die durch die CO₂-Bepreisung entstehenden Mehrkosten. Diese Bepreisung wird von Unternehmen bezahlt, die Kraftstoffe produzieren oder importieren. Noch bis Ende März 2025 können Menschen in Österreich den Klimabonus beantragen, der seit 2022 jährlich ausgezahlt wird und regional gestaffelt ist – je nach Wohnort und Urbanisierungsgrad. Ein nationaler Klimasozialplan soll nun erarbeitet werden, um die soziale Abfederung der CO₂-Bepreisung nach dem Wegfall des Klimabonus sicherzustellen.

Umverteilung der Mittel

Die durch die Streichung des Klimabonus eingesparten Mittel sollen in andere Klimaprojekte investiert werden. Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der Mittel für den Heizungstausch im Rahmen des Programms „Raus aus Öl und Gas“, das 2025 auf rund 1,23 Milliarden Euro ansteigt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von 172 Millionen Euro. Förderungen für einkommensschwache Haushalte bleiben bestehen, um ihnen beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu helfen.

Gleichzeitig richtet sich der Fokus auf weitere Umweltförderungen und Projekte zur Kreislaufwirtschaft. Trotz des Rückgangs des Umweltbudgets durch die Verlagerung mancher Energieaufgaben in andere Budgetkapitel betont Totschnig, dass mit weniger Mitteln eine ähnliche Wirkung erzielt werden soll.

CO₂-Bepreisung und soziale Aspekte

Die CO₂-Bepreisung ist ein zentrales Element der Klimapolitik und verzeichnet steigende Preise. Die Einführung des neuen Emissionshandels (EU-ETS 2) ist für 2027 geplant, was die Dringlichkeit für eine sozialverträgliche Klimapolitik unterstreicht. Zukünftige Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sollen teilweise in eine Klimaprämie fließen, um soziale Härten abzumildern und gleichzeitig Anreize für einen Umstieg auf nicht-fossile Energien zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen nicht nur vulnerable Haushalte unterstützen, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz der CO₂-Bepreisung stärken.

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Europäischen Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) wird erwartet, dass die CO₂-Preise bis 2026 auf bis zu 130 Euro ansteigen. Die Bundesregierung hat daher die Herausforderung, die Auswirkungen des neuen Emissionshandels transparent zu kommunizieren und flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Haushalte zu ergreifen.

Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass Österreich vor neuen Herausforderungen im klimatischen und sozialen Bereich steht, während der Klimaschutz weiterhin eine zentrale politische Priorität darstellt. Die Regierung verpflichtet sich, durch kluge Umverteilungen und Programme auch ohne den Klimabonus weiterhin klimafreundliche Verhaltensweisen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu bewahren.

Details
Ort Österreich
Quellen