
Ab 2026 erhalten Pendler in Österreich eine neue steuerliche Kompensation für die CO₂-Bepreisung. Diese Entscheidung folgt auf die Streichung des Klimabonus, der seit seiner Einführung im Jahr 2022 als finanzieller Ausgleich für die CO₂-Steuer galt. Wie Vienna.at berichtet, wird der Klimabonus aufgrund eines hohen Budgetdefizits, das fast doppelt so hoch ist wie ursprünglich erwartet, abgeschafft. Diese Maßnahme ist Teil der Budgetsanierung, durch die der Staat im Jahr 2025 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen möchte.
Der Klimabonus, der bis zu 290 Euro jährlich für Erwachsene und die Hälfte für Kinder betrug, wurde eingeführt, um die Haushalte in Zeiten steigender CO₂-Preise zu entlasten. Seit 2022 wurden über 4,1 Milliarden Euro an die Bevölkerung ausgeschüttet, wodurch mehr Gelder an die Haushalte zurückgezahlt wurden, als durch die CO₂-Steuer eingenommen wurden. Die letztmalige Auszahlung für das Jahr 2024 fand im September statt, wobei viele Haushalte bis zu 290 Euro bekamen.
Neue Bedingungen für Pendler
Mit dem Wegfall des Klimabonus müssen nun alternative Lösungen für die Pendler geschaffen werden. Die Pendlerpauschale, die derzeit bis zu 3.672 Euro jährlich beträgt, bleibt bestehen. Außerdem kündigte die Regierung an, im Rahmen des neuen Steuerabsetzbetrags für Pendler eine gezielte Entlastung zu schaffen. Details zur Regelung müssen jedoch noch ausgehandelt werden. Der durchschnittliche Steuerausgleich im Jahr 2025 wird laut Finanz.at etwa 1.000 Euro betragen.
Der Klimabonus wurde ursprünglich als Reaktion auf die CO₂-Steuer in Höhe von 55 Euro pro Tonne eingeführt. Diese Steuer führte zu steigenden Preisen für Heizöl und Benzin, wodurch viele Haushalte, insbesondere mit geringem Einkommen, dringend auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen waren. Die Streichung des Klimabonus trifft daher besonders einkommensschwächere Haushalte.
Versteuerung des Klimabonus
Ein weiterer Aspekt der Debatte um den Klimabonus war seine Versteuerung. Seit 2023 müssen insbesondere Gutverdiener den Klimabonus versteuern, was für Personen mit einem Brutto-Monatsgehalt über 6600 Euro gilt. Diese Versteuerung ist automatisch und erfolgt durch die Datenübermittlung an das Finanzministerium. Betroffene müssen hierbei nicht aktiv werden, könnten jedoch am Ende mit einer Steuernachzahlung rechnen, falls sie ihren Steuerausgleich nicht automatisch durchführen.
Zusammenfassend wird im Zuge der Budgetsanierung bis 2026 eine grundlegende Veränderung in der finanziellen Unterstützung für Pendler und der steuerlichen Handhabung des Klimabonus erwartet. Wie Die Presse hinzugefügt hat, können betroffene Haushalte, die Klimaboni aus den Jahren 2022 bis 2024 noch nicht abgeholt haben, bis zu 1.010 Euro beim Klimaschutzministerium anfordern.
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