Hubert Wilflingseder, ein Fotograf aus Oberösterreich, hat in jüngster Zeit faszinierende Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) beobachtet. Er bearbeitete seine alten Fotos von freiwilligen Feuerwehren mithilfe von KI, um herauszufinden, welche Veränderungen diese Technologie in der Bildbearbeitung herbeiführen kann. Seine Erwartungen an die Ergebnisse waren hoch: mehr Helligkeit, schärfere Konturen und ein insgesamt beeindruckenderer visueller Effekt.

Die Resultate übertrafen jedoch seine Vorstellungskraft. Die KI produzierte dramatische Gewitterwolken und spektakuläre Spritzwasseraufnahmen in Zeitlupe. Ein spezieller Ford Ranger wurde so umgestaltet, dass er wie ein Held aus einer Apokalypse aussieht. Auch die Szenarien, die die Fahrzeuge darstellten, waren reizvoll: Zum Beispiel war eines der Bilder auf einem Rennstrecken-Hintergrund im Ozean bei Sonnenuntergang platziert.

Urheberrechtliche Fragestellungen im KI-Zeitalter

Diese kreativen Ergebnisse werfen wichtige Fragen zum Thema Urheberrecht auf. Hubert Niedermayr, ein Kollege von Wilflingseder, erläuterte Hermann Kollinger von Fireworld.at, dass eine KI selbst keinen Urheberrechtsschutz erhalten kann. Nur natürliche Personen haben Anspruch auf diesen Schutz. Das ursprüngliche Foto bleibt geschützt, während die Anteile, die von der KI generiert wurden, nicht urheberrechtlich geschützt sind und von anderen genutzt werden können.

Zudem ist die Länge der Eingabeaufforderungen, die sogenannten Prompts, irrelevant für den Urheberrechtsschutz. Allein die Generierung reiner KI-Bilder reicht nicht aus, um Urheberrechte zu beanspruchen. Dennoch gibt es klare Grenzen: Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie spezifische Nutzungsbedingungen müssen weiterhin beachtet werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Aktuelle juristische Entwicklungen

Ein jüngstes Beispiel aus der Rechtswelt verdeutlicht, wie dynamisch das Thema Urheberrecht im Kontext von KI aufgestellt ist. Im November 2025 gewann die GEMA vor dem Landgericht München I gegen OpenAI. Das Gericht entschied, dass das Speichern von Liedtexten durch ein KI-Modell, das Nutzern ermöglicht, diese durch Prompts zu reproduzieren, eine urheberrechtliche Vervielfältigung darstellt. Josef Drexl, ein Verfechter neuer Urheberrechtsansätze, argumentiert, dass dieser Sieg über das zugrunde liegende Problem hinwegtäuscht und appelliert für eine Reform des Urheberrechts.

Drexl hebt zwei zentrale Argumente hervor: Die generative KI ist stark von menschlicher Kreativität abhängig, und dass menschliches Denken für die Demokratie und das kreative Schaffen unerlässlich ist. Er schlägt verschiedene Ansätze zur Reform vor, unter anderem die Einführung eines neuen „Rechts der KI-Verwertung“ und eine Bürgerabgabe für den Journalismus, um eine gerechte Vergütung für Journalist*innen und Kreative zu gewährleisten.

Der rechtliche Status von KI-generierten Inhalten

Der rechtliche Status von KI-generierten Materialien bleibt zudem bis Ende 2025 unklar, da es in Deutschland noch keine spezifischen Gesetze zur Urheberschaft gibt. Künstliche Intelligenz, die menschliche Fähigkeiten nachahmt und Inhalte erzeugt, wirft damit vielfältige rechtliche Fragen auf. Generell sind KI-generierte Inhalte in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da das Urheberrecht Persönlichkeiten vorbehalten ist, die geistige Schöpfungen erbringen.

Um für KI-generierte Inhalte einen urheberrechtlichen Schutz zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Mensch aktiv in den Erstellungsprozess eingreift. Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind beispielsweise eine Nachbearbeitung des Outputs oder die Verwendung eigener urheberrechtlich geschützter Inhalte. Die kreative Gestaltung allein reicht jedoch nicht aus, um als Urheber*in zu gelten.

Bei der Verwendung von KI zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten ist es wichtig, Transparenz zu gewährleisten. Dazu gehören Informationen über die genutzte KI-Software, Version, Herausgeber, Datum der Generierung sowie verwendete Prompts. Dies könnte zukünftig eine wesentliche Rolle im Umgang mit KI-generierten Inhalten spielen, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen.