KI scheitert vor OGH: Nichtigkeitsbeschwerde ohne Substanz!

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Der OGH weist eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück, die mit KI erstellt wurde, und kritisiert fehlerhafte Argumentation und Quellen.

Der OGH weist eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück, die mit KI erstellt wurde, und kritisiert fehlerhafte Argumentation und Quellen.
Der OGH weist eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück, die mit KI erstellt wurde, und kritisiert fehlerhafte Argumentation und Quellen.

KI scheitert vor OGH: Nichtigkeitsbeschwerde ohne Substanz!

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Nichtigkeitsbeschwerde in einem Strafverfahren zurückgewiesen, die anscheinend von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurde. Laut exxpress.at war die Beschwerde von gravierenden Mängeln geprägt, da sie sich auf erfundene, angebliche höchstgerichtliche Entscheidungen stützte und zahlreiche Fehlzitate enthielt. Der OGH stellte fest, dass die Nichtigkeitsbeschwerde ohne jegliche fachliche Kontrolle verfasst wurde, was zu einer Ablehnung der inhaltlichen Behandlung führte.

Die Argumentation der KI wies faktische Defizite auf, darunter eine unklare Darstellung von „Medikamenteneinfluss und psychischer Überforderung“. Der OGH machte zudem deutlich, dass die Aussage eines Zeugen, der im Ermittlungsverfahren separat verfolgt wurde, korrekt im Urteil wiedergegeben worden war. Dies unterstreicht die Kritiken des OGH an den zahlreichen Fehlern in den Zitaten und der fehlenden Erfüllung der Nichtigkeitsgründe.

Problematik der KI im Rechtswesen

Diese Episode wirft grundlegende Fragen zur Zuverlässigkeit und den Grenzen von KI-gestützten rechtlichen Dokumenten auf. Die maschinell generierte Nichtigkeitsbeschwerde konnte nicht ansatzweise einen Nichtigkeitsgrund auf einem angemessenen Argumentationsniveau darlegen. Dieses Ereignis illustriert die Herausforderungen, die es mit sich bringt, Künstliche Intelligenz in einem so komplexen und sensiblen Bereich wie dem Rechtssystem einzusetzen.

In einem anderen Kontext ist es relevant zu erwähnen, dass ab dem 6. April 2022 die Dienste von Yahoo! JAPAN im EWR und im Vereinigten Königreich nicht mehr verfügbar sind. Diese Entscheidung resultiert aus der Einschätzung, dass die kontinuierliche Bereitstellung von Services in diesen Regionen eine Herausforderung darstellt, wie auf detail.chiebukuro.yahoo.co.jp berichtet wird. Während alle Yahoo! JAPAN-Dienste nach diesem Datum aus Japan zugänglich bleiben, sind für einige Funktionen von Yahoo! JAPAN Mail Einschränkungen zu erwarten.

Zum Thema technische Produkte wird auch auf die RSP-2400-24-Serie von MEAN WELL verwiesen. Diese beinhaltet wichtige Spezifikationen für Stromversorgungsgeräte, die möglicherweise in ähnlichen technologischen Entwicklungen, wie sie in der KI-Generierung verwendet werden, von Bedeutung sein könnten. Für weiterführende Informationen zu dieser Produktreihe kann die Seite von Mouser Electronics aufgerufen werden.