In der kommenden Episode von „Bürgeranwalt“, die am Samstag, dem 7. März 2026, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON ausgestrahlt wird, behandelt Peter Resetarits die Problematik der Kostenübernahme für Feuerwehreinsätze. Ein zentraler Fall bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2018, bei dem die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn im österreichischen Niederösterreich zu einem Einsatz gerufen wurde. Nach einem Unfall sind Spritzmittel ausgeronnen, was die Feuerwehr zu einem kostenintensiven Einsatz von über 5.000 Euro veranlasste. Trotz mehrfacher Versuche, die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung zu stellen, blieben diese erfolglos.

Der Verursacher des Unfalls stellte die Versicherungspflicht in Frage, was zur Ablehnung der Kostenübernahme führte, und darüber hinaus wurde der Verursacher insolvent. In der Folge wandte sich die Feuerwehr Gainfarn an die Bezirkshauptmannschaft Baden, die den Einsatz beauftragt hatte. Auch hier wurde die Übernahme der Kosten abgelehnt, da der Einsatz nach ihrer Auffassung bereits verjährt sei. Zuständig für diese Art von Einsätzen wäre das Landwirtschaftsministerium, doch auch die Anfragen an dieses blieben ohne positive Antwort. Um ihre Forderungen geltend zu machen, haben sich Vertreter der FF Gainfarn schließlich an die Volksanwaltschaft gewandt, um Unterstützung zu erhalten.

Regelungen zur Kostenübernahme in Deutschland

In Deutschland, wo rund 4,5 Millionen freiwillige und Berufsfeuerwehren jährlich zu Einsätzen ausrücken, gibt es unterschiedliche Regelungen zur Kostenübernahme der Feuerwehrhilfe. In der Regel werden die Kosten von der Staatskasse übernommen, es sei denn, der Einsatz war vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bürger, die ohne akute Gefahr um Hilfe bitten oder Fehlalarme auslösen, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Rechnungen für Einsätze werden dabei meist von der jeweiligen Kommune ausgestellt, was zu unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern führt.

Ein Beispiel zeigt, dass ein Mann in Wettenberg, aufgrund unsachgemäßer Entsorgung von Kaminasche, für den Feuerwehr-Einsatz 1.700 Euro zahlen musste. In einem weiteren Fall entschied ein Gericht, dass die Feuerwehr keine Gebühren erheben kann, wenn sie aus eigenem Antrieb hilft, wie beispielsweise bei einer Reifenpanne.

Kostenübernahme bei Unfällen

Die Regelungen zur Kostenübernahme für Feuerwehreinsätze sind auch in Bezug auf Verkehrsunfälle relevant. Hierbei sind die Unfallverursacher oder deren Versicherungen in der Regel verpflichtet, die Kosten zu tragen. Das Feuerwehrgesetz legt fest, dass die Kostenübernahme nicht automatisch erfolgt; es ist eine Anfrage mit den relevanten Informationen notwendig. Dies führt oft zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Versicherungen, besonders wenn die Schuldfrage unklar ist. In vielen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, jedoch können verschiedene Faktoren, wie Selbstbeteiligung oder Ausschlüsse im Versicherungsvertrag, die Kostenübernahme beeinflussen.

Ein wesentliches Problem sind auch internationale Abkommen, die bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen relevant werden können. Bei vorsätzlichen Handlungen oder grober Fahrlässigkeit kann die verantwortliche Person persönlich haftbar gemacht werden, was zu rechtlichen Konsequenzen wie Mahnverfahren führen kann. In solchen Fällen ist es entscheidend, die korrekten Kontakte zur Feuerwehr, Polizei und der schnellen Kontaktaufnahme mit der Versicherung zu haben.

Die Komplexität der Kostenübernahme bei Feuerwehreinsätzen, wie sie im Fall der FF Gainfarn zu beobachten ist, spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen viele Feuerwehren konfrontiert sind. Die Unklarheiten über die Kostentragung können weitreichende Folgen für die betroffenen Wehren und Behörden haben.