Kassensturz für Mieter: 45 Euro abgebucht ohne Zustimmung!
Kassensturz für Mieter: 45 Euro abgebucht ohne Zustimmung!
Kärnten, Österreich - In einem aktuellen Fall sorgt ein Vorfall mit der Firma 123-Transporter für Empörung. Eine Lenkerin war mit einem gemieteten Kastenwagen der Firma unterwegs und wurde laut GPS mit 24 km/h zu schnell gemessen. Daraufhin wurde ohne jede Vorwarnung oder Zustimmung ein Betrag von 45 Euro von ihrem Konto abgebucht. Dies wurde von der Arbeiterkammer (AK) scharf kritisiert, da die betroffene Lenkerin zuvor nicht über die Überwachung und mögliche Zusatzkosten informiert wurde.
AK-Präsident Günther Goach bezeichnete das Vorgehen als unzulässig und sprach von einer klaren Abzocke. „Wir sehen hier einen eklatanten Mangel an Transparenz und Zustimmung“, erklärte er. Zudem berichtete Herwig Höfferer vom Konsumentenschutz der AK Kärnten von einem Anstieg an Anfragen zu dieser Firma. Die AK prüft nun rechtliche Schritte gegen 123-Transporter.
Rechtsverstöße und unberechtigte Abbuchungen
Die AK sieht in den automatischen Abbuchungen ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-Mandat einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht. Laut Verbraucherschützern zeichnen sich solche Vorkommnisse durch eine zunehmende Nutzung von GPS-Überwachung und pauschalen Vertragsklauseln aus, die zum Nachteil der Konsumenten greifen. Dieser Vorfall wirft Fragen nach fairen Praktiken und rechtlicher Grundlage auf.
Allgemein sind unbewusste oder unrechtmäßige Abbuchungen von Girokonten ein häufiges Problem. Eine regelmäßige Prüfung der Kontoauszüge ist unerlässlich, um falsche Buchungen zu erkennen. Auch die Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei solchen Problemen an. Ein Beispiel ist der Fall einer Verbraucherin, die über zwei Jahre hinweg mehr als 1.000 Euro für einen gekündigten Telefon- und Internetvertrag gezahlt hat, bis sie die Unterstützung von Verbraucherzentralen in Anspruch nahm und den Betrag vom Anbieter zurückerstattete.
Vorsicht vor unklaren Abbuchungen
Bei unberechtigten Abbuchungen, die häufig auf untergeschobene Verträge hinweisen, sollten Verbraucher sofort das betroffene Unternehmen kontaktieren. Im Falle von unklaren Abbuchungen ist Vorsicht geboten, da diese von Dienstleistern stammen können, die Zahlungen abwickeln. Demnach können unberechtigte Lastschriften innerhalb von acht Wochen von der Bank zurückgebucht werden, und bei wiederholten unrechtmäßigen Abbuchungen kann das Konto für das Unternehmen gesperrt werden.
Die AK fordert eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Verbraucher vor automatisierter Willkür und macht auf die verfügbare Beratungsstelle aufmerksam. Betroffene können sich telefonisch unter 050 477-2002 oder via E-Mail an konsument@akktn.at an den Konsumentenschutz wenden, um Unterstützung zu erhalten.
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Ort | Kärnten, Österreich |
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