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Kampf gegen extreme Parteien: Verbotsverfahren in Deutschland und Österreich?

"Ein Blick auf die fragwürdige Verbindung zwischen AfD und FPÖ"

Kritiker der AfD und FPÖ fordern ein Verbot oder zumindest eine Einschränkung der Parteienförderung, um extremistischen Parteien entgegenzutreten. In Deutschland haben 25 sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete mit Migrationshintergrund einen Appell verfasst, ein Verbot der AfD zu prüfen. Eine Petition mit rund 812.000 Unterzeichnern unterstützt diese Forderung, indem sie betont, dass eine Partei, die die Demokratie gefährdet, demokratisch verboten werden sollte, wie es in der Vergangenheit mit anderen Parteien geschehen ist.

Ähnliche Überlegungen gibt es auch in Österreich bezüglich der FPÖ, da sie wie AfD-Politiker häufig durch menschenverachtende Äußerungen auffallen. AfD und FPÖ sind Schwesterparteien und teilen viele ideologische Ansichten. Trotz ihrer gemeinsamen politischen Überzeugungen und der offenen Unterstützung ihrer Parteichefs, Alice Weidel (AfD) und Herbert Kickl (FPÖ), für einander, besteht in Österreich bisher keine Diskussion über ein Parteienverbot.

In Deutschland können Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie darauf abzielen, die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Im Gegensatz dazu existiert in Österreich kein vergleichbares Parteienverbot, obwohl Experten eine solche Option in Betracht ziehen. Der Verfassungsexperte Peter Bußjäger spricht sich für ein Parteienverbot durch den Verfassungsgerichtshof aus. Andere Experten favorisieren eine Einschränkung oder Versagung der Parteienförderung.

Der emeritierte Dekan der juridischen Fakultät in Wien, Heinz Mayer, bezeichnet die FPÖ als eine "neofaschistische Partei" und argumentiert, dass der Staat keine extremistische Partei finanziell unterstützen sollte. Obwohl die FPÖ von anderen Parteien scharf kritisiert wird, befürworten weder die ÖVP, SPÖ, Grüne noch die Neos die Streichung der Parteienförderung.

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In Deutschland wird diskutiert, ob der AfD die Staatsgelder entzogen werden sollen. Ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD wird diskutiert, da das Bundesamt für Verfassungsschutz die rechtsextremen Umtriebe der Partei dokumentiert. Die Entscheidung über ein Verbot läge bei der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat. In Österreich steht die FPÖ nicht im Fokus des Verfassungsschutzes, aber die Hürden für eine entsprechende Beobachtung sind ebenfalls hoch.

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