Die Landwirtschaftskammer Kärnten und der Almwirtschaftsverein Kärnten äußern sich am 17. Februar 2026 entschieden gegen die wachsende Kritik von mehreren Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur aktuellen Kärntner Wolfsverordnung und dem Alm- und Weideschutzgesetz. Diese Kritik erfolgt in einem Kontext, in dem die Almwirtschaft in den letzten Jahren zunehmendem Druck ausgesetzt ist.
Die Landwirtschaftskammer betont, dass die Risse bei Rindern, Schafen und Ziegen, verängstigte Tiere sowie die hohen Mehrkosten, die viele Betriebe tragen müssen, tägliche Realität sind. Präsident Siegfried Huber hebt hervor, dass Kärnten keine Belehrungen aus „Großstadtbüros“ benötigt. Er fordert, dass die Almwirtschaft nicht als Versuchsfeld für praxisfremde Modelle dienen sollte.
Wolfsmanagement und Problematik in Kärnten
Im Jahr 2022 wurden in Kärnten insgesamt 400 Nutztiere nachweislich von Wölfen gerissen. Trotz des Rückgangs der Risse um etwa 75 Prozent in den letzten drei Jahren, berichteten sowohl die Landwirtschaftskammer als auch der Almwirtschaftsverein von einer nachgewiesenen höheren Wolfpopulation. Diese widersprüchlichen Zahlen verdeutlichen die Komplexität des Themas.
Josef Obweger, Obmann des Almwirtschaftsvereins, fordert ein striktes Wolfsmanagement, um eine rasche und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen zum Schutz von Tieren und Alm-Betrieben zu ermöglichen. Dies steht im Einklang mit der jüngsten Entscheidung des Europäischen Parlaments, das mit 371 Stimmen für eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gestimmt hat.
Änderung des Schutzstatus auf EU-Ebene
Das Parlament hat beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gemäß der Berner Konvention zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen zu geben. Mit diesen flexibleren Maßnahmen will man das Zusammenleben von Mensch und Wolf verbessern und die Auswirkungen der wachsenden Wolfsbestände bewältigen. Die Mitgliedstaaten sind außerdem dazu verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen.
Während die neuen Regelungen mehr Handlungsspielraum bieten, können die Mitgliedstaaten den Wolf weiterhin als „streng geschützte Art“ einstufen und striktere Schutzmaßnahmen beibehalten. Dies wirft Fragen über die praktische Umsetzung und die unterschiedlichen regionalen Ansätze auf.
Die Ausgangslage ist durch die zunehmenden Wolfspopulationen geprägt, die in einigen Regionen zu Konflikten mit menschlichen Aktivitäten, insbesondere in der Nutztierhaltung, führen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass ein umfassendes und durchdachtes Wolfsmanagement unerlässlich ist, um eine Balance zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen Interessen zu finden.
Zusammengefasst zeigt die Situation in Kärnten sowie die EU-weiten Gesetzesänderungen die Herausforderungen und Spannungen, die durch das Zusammenleben von Menschen und Wölfen entstehen. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und ob sie tatsächliche Verbesserungen für die betroffenen Landwirte bringen können.
Für weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen rund um die Wolfsverordnung und das europäische Rechtssystem können Sie die Artikel auf Klick Kärnten und Europäischem Parlament nachlesen.