Kärnten

Wiener und Kärntner Vorstoß zur EU-Renaturierungs-Verordnung: Bewegung in Sicht!

Neue Vorschläge zur EU-Renaturierungs-Verordnung: Was steckt dahinter?

Im Zuge der EU-Renaturierungs-Verordnung setzt sich Wien aktiv für eine gemeinsame Neubewertung durch die Bundesländer ein. Dieser Vorstoß wurde von Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky und Bürgermeister Michael Ludwig in Zusammenarbeit mit Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser initiiert. Die Biodiversitätskrise und der damit verbundene Rückgang der Artenvielfalt stellen eine enorme Herausforderung dar, die dringend angegangen werden muss.

Wien hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass Schutzmaßnahmen für Arten und Lebensräume effektiv umgesetzt werden können. Durch Projekte wie die Wiener Wald- und Wiesen-Charta sowie die Förderung naturnaher Bewirtschaftung von Wäldern und Wiesen nimmt die Stadt eine Vorreiterrolle im Bereich Biodiversität ein. Ein aktuelles Beispiel ist der „Park der Artenvielfalt“ im 22. Bezirk, der die Bedeutung des Schutzes von Lebensräumen hervorhebt.

Die jüngsten Änderungen und Entschärfungen in der EU-Renaturierungs-Verordnung betonen die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung auf EU-Ebene, um die Ziele zum Schutz der Natur zu erreichen. Die Flexibilität bei der Umsetzung und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gegebenheiten der Mitgliedstaaten spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es wird darauf geachtet, dass Maßnahmen zur Renaturierung nur dort erforderlich sind, wo sie wirklich benötigt werden, um den guten Zustand der Ökosysteme zu gewährleisten.

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Die Finanzierung der Umsetzung der Verordnung erfordert zusätzliche Mittel, bei denen sowohl die EU als auch der Bund gefordert sind. Daher ist es von großer Bedeutung, dass ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Bedürfnisse im Bereich Renaturierung zu decken. Wien und Kärnten setzen sich aktiv dafür ein, dass die Umsetzung der EU-Renaturierungs-Verordnung auf nationaler Ebene gewährleistet wird.

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