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Wendepunkt für Pflegekräfte: Neue Regelung für Schwerarbeit beschlossen!

Ein neuer Hoffnungsschimmer für Pflegekräfte: Die Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich im jüngsten Regierungsabkommen entschlossen, die Pflegeberufe in die Schwerarbeitsregelung aufzunehmen. Diese Entscheidung bedeutet, dass Pflegekräfte künftig einen leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten werden. Dies war ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften, darunter die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft und das younion - Team Gesundheit, die über Jahre für diese Veränderung kämpften. Edgar Martin, Vorsitzender der younion, erklärte, dass eine Reform längst überfällig sei, da die Arbeitsbedingungen in der Pflege allmählich unerträglich würden.

Die aktuelle Regelung in der Schwerarbeit wird von Gewerkschaftern als unzureichend kritisiert. Insbesondere wird bemängelt, dass systematische Belastungen, wie sie in Pflegeeinrichtungen üblich sind – sowohl physische als auch psychische Herausforderungen bei Nachtschichten – nicht vollständig erfasst werden. Reinhard Waldhör von der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft äußerte sich besorgt darüber, dass viele Pflegekräfte über Jahre ihre Gesundheit opfern, während sie für den Nachweis ihrer Schwerarbeit auf bürokratische Hürden stoßen. Daher fordern die Gewerkschaften nicht nur die Aufnahme aller Pflegekräfte in die Regelung, sondern auch eine gerechtere Berechnung der Schwerarbeitszeiten auf Stundenbasis.

Wichtige Änderungen angekündigt

Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, wurden im letzten Jahr zahlreiche Aktionen organisiert, darunter ein bundesweiter Aktionstag an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Anstrengungen haben dazu geführt, dass bereits einige Bundesländer, wie Kärnten und Niederösterreich, entsprechende Beschlüsse gefasst haben. Nun ist die erweiterte Schwerarbeitsregelung Teil des Regierungsprogramms, und der nächste Schritt steht mit der Zustimmung der NEOS bevor, wie Gesundheitskasse.at berichtet.

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Ebenfalls von Bedeutung ist die Meldungspflicht für Arbeitgeber, die betroffenen Beschäftigten ab dem 40. Lebensjahr für Männer und 35. Lebensjahr für Frauen an den Krankenversicherungsträger bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu melden. Dies ist entscheidend für die korrekte Erfassung der Schwerarbeit, um sicherzustellen, dass die betroffenen Mitarbeiter ihre Ansprüche geltend machen können und nicht in den bürokratischen Mühlen verloren gehen.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Gesetzgebung
In welchen Regionen?
Wien, Österreich
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
gesundheitskasse.at

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