Ein aktueller Fall aus Kärnten zeigt, wie wichtig der rechtliche Schutz für Arbeitnehmer ist, insbesondere in Zeiten von Krankheit. Ein örtlicher Angestellter wurde während seines Krankenstands von seinem Arbeitgeber abgemeldet, was zu einer ungewöhnlichen, aber ernstzunehmenden Situation führte. Die Arbeiterkammer (AK) Villach schritt ein und konnte erfolgreich eine Nachzahlung in Höhe von 6.400 Euro brutto für den betroffenen Arbeitnehmer durchsetzen.
Der Arbeiter war aufgrund seiner Erkrankung ein wenig spät in der Lage, die ärztliche Verlängerung seines Krankenstands bekanntzugeben, woraufhin er als „unberechtigt“ abgemeldet wurde. Diese Vorgänge sind nicht nur rechtlich bedenklich, sondern stellen auch einen emotionalen Stress für die Betroffenen dar. „Im konkreten Fall des Dienstnehmers kann man nicht von einem ‚unberechtigten vorzeitigen Austritt‘ sprechen“, erklärte Michelle Müllneritsch, Juristin der AK Villach, die erfolgversprechend für die Rechte des Arbeitnehmers eintrat.
Der Konflikt um die Abmeldung während des Krankenstands
Der Vorfall begann, als der Angestellte, der sich bereits im Krankenstand befand, die Verlängerung seines Gesundheitszustands erst einen Tag nach der Frist an seinen Arbeitgeber weiterleitete. In der Folge gab das Unternehmen der Meinung nach eine ungerechtfertigte Abmeldung bekannt. Bei dieser Situation kann ein Arbeitnehmer nicht kaltblütig behandelt werden, denn er hat ein Recht auf Unterstützung und Schutz während seiner Abläufe der Genesung. Der Arbeiter wandte sich mit seinem Anliegen an die Arbeiterkammer, wo man sich umgehend um den Fall kümmerte.
Dank der engagierten Intervention der Juristin der AK konnte erreicht werden, dass der Arbeitnehmer korrekt abgerechnet und beim zuständigen österreichischen Sozialversicherungsträger abgemeldet wurde. Für den betroffenen Mann gab es am Ende eine finanziell positive Wendung: Er erhielt netto rund 3.900 Euro, was brutto 6.400 Euro entspricht. Diese Zufriedenheit verdeutlicht die wesentliche Rolle, die die Arbeiterkammer für die Arbeitnehmer spielt.
Forderungen nach besseren Schutzmaßnahmen
Der Vorfall hat auch eine breitere Diskussion ausgelöst, insbesondere über die Rechte von Arbeitnehmern im Krankenstand. Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer, betont die Notwendigkeit eines gesetzlichen Kündigungsschutzes. Er äußerte sich klar: „Wer krank ist, ist krank. Niemand sollte deshalb um seinen Job fürchten müssen!“ Diese Aussage spiegelt die Notwendigkeit wider, Arbeitnehmer über ihre Rechte aufzuklären. Goach fordert zudem gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Urlaubstage und Zeitausgleich ab dem ersten Tag des Krankenstands nicht verbraucht werden dürfen.
Die Möglichkeit, während einer Krankenzeit rechtlich abgemeldet zu werden, darf nicht zum Risiko für die Arbeitnehmer werden. Um auf solche Fälle vorbereitet zu sein, ist es essentiell, dass Arbeitnehmer sich ihrer Rechte bewusst werden und im Bedarfsfall die Unterstützung der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen könnten hier dringend optimiert werden, um mehr Schutz und Fairness im Arbeitsleben zu gewährleisten. Schließlich ist eine gute Arbeitsbeziehung auf dem Grundsatz des gegenseitigen Respekts und der rechtlichen Absicherung angewiesen.
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