
Ein skandalöses Ereignis erschütterte ein Elektronikgeschäft in Klagenfurt, als ein bekannter österreichischer Verleger vor Gericht steht. Im August letzten Jahres wollte der 70-Jährige sein Smartphone abholen, nachdem es repariert wurde. Doch als er ein Haar unter der Schutzfolie entdeckte, forderte er von dem 21-jährigen Lehrling eine neue, kostenlose Folie. Der Lehrling wies ihn an, das Geschäft zu verlassen, nachdem der Angeklagte über den Tresen griff. Dies führte zu einem hitzigen Wortgefecht, in dessen Folge der Verleger den Lehrling mit seinem Handy filmte und ihn mit drastischen Drohungen einschüchterte, wie etwa: „Sie stehen morgen in allen Zeitungen – du bist tot, du bist imagemäßig tot.” Laut ORF Kärnten rief der Lehrling schließlich die Polizei.
Die Situation eskalierte, als der 70-Jährige der Polizei erklärte, der Lehrling hätte ihn „auf brutale Weise niedergeschlagen.“ Dies wurde jedoch durch Aufnahmen der Überwachungskamera widerlegt, die keinen brutalen Übergriff zeigten. Ein Gutachter stellte ebenfalls fest, dass die Anschuldigung nicht zutreffend war. Während eines Gerichtsverfahrens bestritt der Angeklagte, jemals von einem brutalen Angriff gesprochen zu haben, während der Lehrling aufgrund des Vorfalls seinen Job verlor und bis heute arbeitslos ist. Der Verleger äußerte mehrfach Bedauern und bot an, dem Lehrling einen neuen Arbeitsplatz zu besorgen. Der Anwalt des Angeklagten beantragte eine Diversion, doch die Staatsanwaltschaft stellte sich dagegen. Das Verfahren wurde vertagt, um weitere Zeugen zu hören. Die Unschuldsvermutung gilt, während der Streit um die Vorfälle weitergeht.
Rechtliche Begriffe im Fokus
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die unterschiedlichen rechtlichen Begriffe zu verstehen. Der Begriff „Angeklagter“ bezeichnet eine Person, die wegen einer Straftat formal angeklagt ist, wie im Fall des Verlegers. Dagegen steht „Beklagter“, der im Zivilrecht agiert, und „Beschuldigter“, der im Ermittlungsstadium unter Verdacht steht, aber noch nicht angeklagt ist. Laut Linguno beschreibt jeder dieser Begriffe eine spezielle Phase innerhalb des deutschen Rechtssystems.
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