
Ein 23-jähriger Mann aus Kärnten wurde wegen Vergewaltigung zu 26 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich während eines Volksfestes im vergangenen Sommer, als der Angeklagte ein 16-jähriges Mädchen übergriffig wurde. Staatsanwältin Anna Kanduth berichtete, dass der Beschuldigte bereits zuvor als Grapscher bekannt war und an diesem Abend gegenüber mehreren Frauen unangemessen aufgetreten ist. Nach dem Übergriff habe er sich unter dem Vorwand, die Schwester des Mädchens suchen zu wollen, mit ihr vom Festgelände entfernt und die Tat in einer schmalen Gasse verübt. Erst als ein weiterer Zeuge mit einer Taschenlampe zur Stelle kam, ließ der Angeklagte von der 16-Jährigen ab, wie die NÖN.at berichtet.
Die Aussagen der Zeugen sowie die Tatsache, dass das Mädchen kurz vor der Tat einen Hilferuf per WhatsApp geschickt hatte, spielten eine entscheidende Rolle in diesem Fall. Trotz der Behauptungen des Angeklagten, dass der Kontakt einvernehmlich war, erkannten die Richter die Schwere seines Verhaltens an. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi, stellte klar: "Es reicht, wenn jemanden am Arm hält und der Person eine geschlechtliche Handlung abnötigt." Das Gericht entschied, eine Haftstrafe von 26 Monaten geltend zu machen, die nicht an die Bedingungen des Strafrahmens von zwei bis zehn Jahren gebunden ist. Das Ziel dieser Entscheidung ist es, andere potenzielle Täter abzuschrecken, betonte Kugi. Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit von Prävention gegen sexuellen Missbrauch.
Der Verteidiger des Mannes hat um Bedenkzeit von drei Tagen gebeten, um über weitere rechtliche Schritte nachzudenken, während die Staatsanwaltschaft keine weiteren Erklärungen abgab, nachdem das Urteil gefällt wurde.
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