
Der mutmaßliche Attentäter von Villach bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Laut dem Landesgericht Klagenfurt wurde am 05.03.2025 in einer Haftverhandlung entschieden, dass die Haft aufgrund des dringenden Verdachts auf Mord gemäß § 75 StGB fortgesetzt wird. Dies geschieht aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Der Angeklagte, vertreten durch einen Verteidiger, hat in der Verhandlung keine Aussagen zum Tatgeschehen gemacht. Dieser Beschluss ist zunächst bis zum 7. April 2025 gültig, wie gailtal-journal.at berichtet.
Weitere Entscheidungen zur Untersuchungshaft werden in einem weiteren Verfahren innerhalb der angegebenen Frist getroffen. Das Landesgericht Kärnten kündigte an, dass es eine weitere Haftverhandlung geben wird, in der über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden soll. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von meinbezirk.at.
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