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Untersuchungshaft für Villach-Attentäter: Weiterer Verhandlungstermin steht fest!

Der mutmaßliche Attentäter von Villach bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Laut dem Landesgericht Klagenfurt wurde am 05.03.2025 in einer Haftverhandlung entschieden, dass die Haft aufgrund des dringenden Verdachts auf Mord gemäß § 75 StGB fortgesetzt wird. Dies geschieht aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Der Angeklagte, vertreten durch einen Verteidiger, hat in der Verhandlung keine Aussagen zum Tatgeschehen gemacht. Dieser Beschluss ist zunächst bis zum 7. April 2025 gültig, wie gailtal-journal.at berichtet.

Weitere Entscheidungen zur Untersuchungshaft werden in einem weiteren Verfahren innerhalb der angegebenen Frist getroffen. Das Landesgericht Kärnten kündigte an, dass es eine weitere Haftverhandlung geben wird, in der über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden soll. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von meinbezirk.at.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Mord/Totschlag
In welchen Regionen?
Klagenfurt,Villach
Genauer Ort bekannt?
Villach, Österreich
Festnahmen
1
Ursache
Fluchtgefahr,Tatbegehungsgefahr
Beste Referenz
gailtal-journal.at
Weitere Quellen
meinbezirk.at

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