Eine Gruppe von 26 Reisenden aus Kärnten hatte einen beschwerlichen Abschluss ihrer Reise von Brüssel. Der geplante Rückflug wurde von der Lufthansa per E-Mail storniert. Trotz Bemühungen der Reisenden, darunter der Kontakt zur Servicehotline, war eine Umbuchung nicht möglich. Weder das Reisebüro noch der Helpdesk der Fluggesellschaft konnten eine Lösung anbieten. Letztendlich musste die Gruppe eigenständig zurück nach Brüssel reisen, wo sie Hotelzimmer buchten und Zugtickets für die Fahrt nach Klagenfurt am folgenden Tag erwarben.
Aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten klagen die Reisenden nun einen Betrag von insgesamt 16.763,59 Euro ein, um ihre Übernachtungs- und Reisekosten sowie eine angemessene Entschädigung zurückzuerhalten. Trotz der Forderung der Gruppe zeigte die Lufthansa keine Bereitschaft, die Kosten zu erstatten. Durch das Einklagen des Betrags am Firmensitz der Fluggesellschaft in Deutschland konnten die Reisenden schließlich sicherstellen, dass sie ihre Ausgaben zurückerstattet bekamen und die ihnen zustehende Entschädigung erhielten. Der AK-Konsumentenschutz unterstützte die Reisegruppe maßgeblich in diesem Prozess.