Kärnten

Neue Regeln für Hundehalter: Verpflichtender Kurs zur Tierhaltung ab 2026

Neue Regelungen für Hundehalter: Was bringt das bundesweite Tierschutzgesetz ab 2026?

Österreich plant, die Regeln für Hundehalter bis 2026 zu verschärfen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss zuvor an einem Kurs zur tiergerechten Haltung teilnehmen. Das neue bundesweite Tierschutzgesetz schreibt vor, dass vier Theorie- und zwei Praxiseinheiten obligatorisch sind, unabhängig von der Hunderasse.

Festlegung der Kursinhalte per Verordnung

Die Kurse sollen ab dem 1. Juli 2026 zur Voraussetzung für die Haustierhaltung werden. Sie sollen das notwendige Wissen vermitteln, wie man sich um ein Tier kümmert, insbesondere in Bezug auf Bedürfnisse, den Umgang während Urlaubszeiten und die finanziellen Aspekte. Die genauen Kursinhalte werden durch eine Verordnung festgelegt und von den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften einheitlich angeboten.

Diese Schulungen sollen auf qualifiziertem Hundetraining basieren, das von zertifizierten Hundetrainern wie Heidrun Pusch angeboten wird. Es konzentriert sich auf die richtige Körpersprache und das Verständnis des Hundeverhaltens.

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Verbot von strom- oder stachelhalsbändern

In Kärnten wird festgestellt, dass das Training und der Umgang mit Hunden zunehmend grob und inakzeptabel werden. Kunden berichten von der Verwendung von verbotenen Ausrüstungsgegenständen wie Strom- oder Stachelhalsbändern, die dem Tierschutz nicht gerecht werden. Etwa 50 qualifizierte Hundetrainer in Kärnten sind daher aufgefordert, Ausbildungskonzepte vorzulegen, um den Tierschutz zu fördern.

Das Land beabsichtigt, die besten Vorschläge mit dem Tierschutzpreis auszuzeichnen, der im Oktober verliehen wird. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Plans zur Verbesserung des Hundewohls und zur Förderung einer verantwortungsvollen Hundehaltung in Österreich.

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