Der Nahversorgerbonus in Kärnten erhält auch im Jahr 2026 wichtige finanzielle Unterstützung. Kleine Nahversorger nehmen eine zentrale Rolle in ländlichen Regionen ein, da sie die Verbindung zwischen regionalen Produzenten und Konsumenten darstellen. Dennoch kämpfen viele sehr kleine Orte, oft ohne eigenen Lebensmittel-Einzelhandel, gegen die Herausforderungen des demografischen Wandels und der alternden Bevölkerung. Laut einem Bericht von klick-kaernten.at wurde der Regionalitäts- und Entlastungsbonus im Jahr 2020 eingeführt, um die Betriebskosten von Nahversorgern abzufedern und den Zugang zu regionalen Produkten zu verbessern.

In der jüngsten Regierungssitzung wurde beschlossen, die Förderaktion fortzuführen. Für 2026 stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Die Bewilligung des Bonus erfordert, dass mindestens 50 qualitäts- und herkunftsgesicherte Kärntner Produkte in das Sortiment aufgenommen werden. Seit der Einführung des Programms wurden bereits über 1,2 Millionen Euro an 518 ländliche Betriebe ausgezahlt. Jeder Betrieb kann bis zu 6.000 Euro erhalten, aufgeteilt in einen Entlastungsbonus und einen Regionalitätsbonus, wenn eine Lizenzpartnerschaft abgeschlossen wird. Die Antragstellung erfolgt über Genussland Kärnten, das zusammen mit der Wirtschaftskammer Kärnten als Kooperationspartner agiert.

Herausforderungen für ländliche Nahversorgung

Die Rückzüge von Nahversorgungseinrichtungen, besonders von Lebensmittelmärkten in ländlichen Regionen, sind eine wachsende Herausforderung. Längere Wege zu Supermärkten und anderen wichtigen Dienstleistungen belasten insbesondere Menschen ohne Auto. Das führt zu einem Rückgang der Attraktivität kleiner Orte und kann die regionale Kaufkraft beeinträchtigen. Eine fachliche Auswertung zeigt, dass das Bedürfnis nach kleinen Geschäften stark bleibt, jedoch haben mehr als 7-15 % der ländlichen Bewohner ihre Nahversorgung negativ bewertet.

Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, wurden verschiedene Ansätze entwickelt. Die Gründung von Mehrfunktionshäusern in ländlichen Regionen eröffnet neue Möglichkeiten für die Nahversorgung. Diese Häuser dienen nicht nur als Verkaufsstellen, sondern auch als Begegnungsorte für soziale Aktivitäten und Bildungsangebote. Erfolgreiche Beispiele sind das Mehrfunktionshaus in Deersheim und die ehemals als Schulen genutzten Immobilien in Bocholt-Spork und Letschin. Solche Multifunktionsläden können als zentrale Anlaufstellen fungieren und die Grundversorgung garantieren.

Förderung und Anpassungsstrategien

Die Förderung von Mehrfunktionshäusern wurde in die Regelförderung über die Gemeinschaftsaufgabe GAK aufgenommen. Zudem zeigt eine Analyse, dass alternative Nahversorgungsstrukturen wie Bürgerläden und integrative Konzepte, die auf bürgerschaftlichem Engagement basieren, wirtschaftlich überlebensfähig sind. Diese Betriebe sind oft auf Spenden und Vereinsbeiträge angewiesen, um finanzielle Defizite auszugleichen.

Trotz dieser positiven Ansätze bleibt die wirtschaftliche Lage im ländlichen Einzelhandel angespannt. Hoher Wettbewerbsdruck durch große Anbieter und eine hohe Fluktuation von Betrieben führen zu ökonomischen Schwierigkeiten. Kommunen sind daher gefordert, durch Bauleitplanung und interkommunale Kooperationen geeignete Standorte für Nahversorgungsangebote zu identifizieren und zu fördern.

Zusammenfassend ist der Nahversorgerbonus ein essenzieller Bestandteil der Strategie, um ländliche Regionen mit notwendigen Versorgungsstrukturen auszustatten. Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklungen in den kommenden Jahren die Nahversorgung weiter prägen werden.