In Pörtschach sorgt ein Bauprojekt in Buberlemoos erneut für Aufregung. Die Bezirksbehörde Klagenfurt-Land hat den Antrag zur Genehmigung des geplanten Lagunenprojekts abgelehnt. Zwei Grundbesitzer wollten in einem geschützten Feuchtgebiet von 7.900 Quadratmetern einen Großteil des Areals abgraben, den Bereich mit Wasser aus dem Wörthersee fluten und mit Wohnhäusern umgeben. Dieser Antrag erhielt jetzt einen deutlichen Korb.
In den Plänen war vorgesehen, eine 16 Meter breite und bis zu vier Meter tiefe Wasserschneise anzulegen, die in das Feuchtgebiet führen sollte. „Die Entscheidung kam nach einer Mitteilung von den Österreichischen Bundesforsten, die eine Zustimmung zur Inanspruchnahme ihres Grundstücks verweigerten“, erklärt Klaus Bidovec, der für den Fall zuständige Beamte. Ein spezifisches Augenmerk legte die Behörde auf einen wichtigen Schilfgürtel von etwa 300 Metern, der für das Projekt gefährdet war.
Abgelehnte Genehmigung und Schadstoffdiskussion
Die Projektinitiatoren begründeten ihren Antrag mit der Präsenz einer illegalen Deponie, die ihrer Meinung nach das Grundwasser gefährden könnte. Allerdings stellte der zuständige Sachverständige klar, dass die gefundenen Schadstoffe wie Arsen und Blei unterhalb der für eine Gefährdung relevanten Grenzen liegen. Bidovec betonte daher, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an einem Abriss des Buberlemoos bestehe.
Die Entscheidung lässt den Projektwerbern die Möglichkeit, beim Landesverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. Gabriele Hadl, Sprecherin der Bürgerinitiative „Rettet das Buberlemoos“ und Grüne Gemeinderätin, äußerte jedoch ihre Skepsis gegenüber einem möglichen Einspruch: „Es ist ihr gutes Recht, Geld und Energie in diese Pläne zu stecken, aber sie sollten auch das Wohl der Allgemeinheit im Auge behalten. Der Vertragsnaturschutz oder der Verkauf an die öffentliche Hand wären sinnvolle Alternativen, und wir haben bereits Gespräche in diese Richtung geführt“, erklärte sie weiter.
Die Ablehnung des Projekts ist ein wichtiges Signal für den Naturschutz, da es unterstreicht, wie bedeutend geschützte Feuchtgebiete für die Umwelt sind. Eine tiefgehende Analyse und weitere Informationen rund um diese Entscheidung finden sich in dem Artikel bei kaernten.orf.at.