Kärnten

Kärntner Landtag verabschiedet erstes Alm- und Weideschutzgesetz

KLAGENFURT. Der Kärntner Landtag hat das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz einstimmig verabschiedet. Damit folgt er dem Regierungsbeschluss Anfang April. Der zuständige Agrar- und Jagdreferent LHStv. Gruber bedankt sich bei den Abgeordneten für die geschlossene Unterstützung des Gesetzes. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 15. Mai geplant, rechtzeitig vor der Alm- und Weidesaison. Gruber betont, dass das Gesetz einen neuen Weg im Umgang mit Schadwölfen einschlägt und die traditionelle Almwirtschaft schützen soll.

Bisher galt in der Wolfsverordnung für Schadwölfe die Regelung, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet werden muss, bevor der Wolf zum Abschuss freigegeben wird. Mit dem neuen Gesetz wird diese Regelung ersetzt. Jäger dürfen nun schon ab der ersten unmittelbaren Bedrohung eingreifen, ohne dass es zuvor zum Tod von Nutztieren kommen muss. Gruber hebt hervor, dass Kärnten damit in Bezug auf den Umgang mit dem Wolf eine Vorreiterrolle einnimmt und dass es nicht mehr nötig ist, tote Tiere zu zählen.

Damit es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, hat Gruber bereits zwei weitere Verordnungen vorbereiten lassen. Eine Verordnung soll festlegen, welche Kärntner Almen zu Schutzgebieten erhoben werden, während die andere Verordnung sich mit dem Umgang von Problemwölfen im Siedlungsgebiet befasst. Beide Verordnungen sollen im Mai in der Landesregierung beschlossen werden.

In der untenstehenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen des Artikels zusammengefasst:

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Thema Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz
Inhalt Schutz der traditionellen Almwirtschaft vor Schadwölfen
Verabschiedung Einstimmiger Beschluss im Kärntner Landtag
Inkrafttreten 15. Mai 20XX
Änderungen Keine Zählung toter Tiere mehr erforderlich vor Abschuss
Weitere Verordnungen Schutzgebietsfestlegung für Almen und Risikowolfs-Verordnung
Entscheidung über Verordnungen Mai 20XX

Dieses neue Alm- und Weideschutzgesetz stellt eine wichtige Entwicklung im Umgang mit dem Wolf in Kärnten dar. Durch den Abschuss von Schadwölfen ab der ersten unmittelbaren Bedrohung wird der Schutz der traditionellen Almwirtschaft gewährleistet. Kärnten übernimmt somit erneut eine Vorreiterrolle in diesem Bereich. Um weiterhin rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, werden zwei weitere Verordnungen erlassen, die im Mai in der Landesregierung beschlossen werden sollen.



Quelle: Land Kärnten

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