Kärnten

Jerome Boateng: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Prozess gegen Jerome Boateng: Warum die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht akzeptiert

Der Fall um Jerome Boateng geht in die nächste Runde, nachdem die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts München I angefochten hat. Obwohl der Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen wurde, sieht die Staatsanwaltschaft die verhängte Geldstrafe von jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen als zu milde an. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Nun liegt die Entscheidung über die Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht.

Im Rahmen des Urteils wurde Jerome Boateng jedoch vom schweren Vorwurf der Körperverletzung an seiner Ex-Freundin freigesprochen. Die Richterin betonte, dass keinerlei Beweise für die Anschuldigungen des notorischen Frauenschlägers vorlägen. Der LASK, Boatengs aktueller Verein, hatte zuvor klargestellt, dass sie nur Maßnahmen ergreifen würden, falls das Gericht eine Strafe verhängen würde, die seine berufliche Tätigkeit beeinträchtigen könnte.

Der deutsche Verteidiger wurde während der Vorbereitung nicht eingesetzt und wird voraussichtlich auch beim nächsten Spiel des Linzer Athletik-Sport-Klub nicht teilnehmen. Trotz seines Engagements im Training zeigt sich Boateng weiterhin von den strafrechtlichen Konsequenzen betroffen, während er darauf wartet, dass das höchste bayerische Gericht über die Revision urteilt.

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