Im Bezirk Hermagor wurde am 8. November 2024 ein Risikowolf erschossen. Dieser Schritt wurde gemäß der sogenannten Risikowolfsverordnung des Landes Kärnten durchgeführt, die Maßnahmen zum Schutz der Menschen und ihrer Lebensräume regelt. Der Abschuss erfolgte nach mehreren Versuchen, den Wolf zu vertreiben, blieb jedoch erfolglos, was zu dieser Entscheidung führte.
Die Jagd auf den Wolf wurde in einem vorgesehenen Radius von zehn Kilometern um die Stelle der letzten Vergrämung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Jagdausübungsberechtigten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben. Somit konnte, laut den Behörden, die Sicherheit der Menschen vor möglichen Gefahren durch den Wolf gewährleistet werden. Die Entnahme wurde nach Meldung an die beim Land Kärnten eingerichtete Risshotline auch sofort durch Sachverständige begutachtet.
Details zum Vorfall
Am besagten Wochenende kam die Meldung vom Abschuss des Risikowolfes über die Risshotline, und der Vorfall wurde auch innerhalb der festgelegten Frist dokumentiert. Nach den durchgeführten Vergrämungsversuchen und der anschließenden Entscheidung, den Wolf zu entnehmen, konnte man sicherstellen, dass die Eingriffe im Einklang mit der Verordnung standen. Die Behörden betonen, dass es sich hierbei nicht um eine willkürliche Entscheidung handelt, sondern dass sie äußerst verantwortungsbewusst getroffen wurde.
Die Einhaltung der Vorschriften und der Schutz der Bevölkerung sind von größter Bedeutung. Die Jagdausübungsberechtigten in der Region wurden darüber informiert, dass die Möglichkeit zur Entnahme des Wolfs mit dem erfolgreichen Abschuss erloschen ist. Dies zeigt, wie ernst die Regierung die Sicherheit der Bürger nimmt, wobei der Schutz der Natur dennoch ein wichtiges Anliegen bleibt.
Für weitere Informationen sind aktuelle Berichte und Details zu diesem Vorfall auf www.5min.at verfügbar.
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