Am 15. April 2026 um 9 Uhr startet Kärnten einen neuen Fördercall für Photovoltaikanlagen, basierend auf der im Dezember 2025 beschlossenen PV-Förderrichtlinie. Bis zum 30. Juni 2026 haben interessierte private Haushalte die Möglichkeit, ihre Anträge zu stellen. Für 2026 stehen insgesamt bis zu 40 Millionen Euro für die Energieförderung bereit. Der Fokus liegt auf der Eigenversorgung, wobei nur neu installierte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp sowie einem Stromspeicher von mindestens 5 kWh förderfähig sind. Diese Kombination soll den Strombedarf von etwa 90 % der Kärntner Haushalte abdecken. Laut Klick Kärnten wird die Förderung auf pauschale Sätze umgestellt, wobei jede private PV-Anlage mit 3.000 Euro gefördert wird.
Eine Besonderheit der neuen Richtlinie ist, dass auch größere Anlagen den pauschalen Förderbetrag von 3.000 Euro erhalten, während die Nachrüstung eines Speichers bei bestehenden Anlagen mit 1.000 Euro gefördert wird. Diese Förderungen gelten ausschließlich für private Investitionen, während kommunale und betriebliche Anlagen von der Förderung ausgeschlossen sind. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der installierten Photovoltaikanlagen in Kärnten verdoppelt, und im vergangenen Jahr wurden etwa 13.000 Förderfälle abgewickelt. Der Landesrat Sebastian Schuschnig hebt hervor, dass die Antragstellung für die PV-Förderung ausschließlich online über die Website des Landes Kärnten (ktn.gv.at) erfolgen kann, wie ktn.gv.at berichtet.
Details zur Förderung
Im Zuge der neuen Förderregelungen wird ab 2026 für private PV-Anlagen die Errichtung eines Stromspeichers zur Fördervoraussetzung. Dies ist ein Schritt, um die Eigenversorgung zu fördern und die regionalen Stromnetze zu entlasten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Anlagen, die 2023 errichtet wurden, bis zum 31. Dezember 2025 nach der alten Richtlinie zur Förderung eingereicht werden können. Ab 2026 gilt die Pauschalförderung, wobei die Anrechnung von Bundesförderungen entfällt, was die Bearbeitung der Anträge erleichtert.
Die neue Förderrichtlinie ist Teil einer umfassenderen Umweltförderung, welche die Ziele der Nachhaltigkeit und Energieeinsparung unterstützt. Auch die österreich.gv.at verweist auf die Notwendigkeit, nachhaltige Technologien zu fördern, um den Herausforderungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Insgesamt wird ein ähnlicher Förderbetrag wie im Jahr 2025 bereitgestellt, der bereits über 40 Millionen Euro betrug.
Zusammenfassend zeigt die bevorstehende Förderung in Kärnten, dass ein klarer Fokus auf erneuerbare Energien gelegt wird, um die digitale und ökologische Transformation voranzutreiben. Bei rund 13.000 bearbeiteten Förderfällen jährlich wird die schrittweise Umstellung auf umweltfreundliche Energiequellen weiter vorangetrieben.