Justizministerin Sporrer legte einen kürzlich veröffentlichten Weisungsbericht vor, der auf einen Anstieg der erteilten Weisungen im Jahr 2024 hinweist. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt 28 Weisungen ausgesprochen, die sich auf 27 Fälle beziehen, wobei einer der Fälle zwei Weisungen betraf. Diese Weisungen erfolgten im Kontext von Verfahren, die im Jahr 2024 ihren Abschluss fanden, beinhalten aber auch Vorgänge aus den Jahren 2014 bis 2024.
Die Daten zeigen, dass die Anzahl der Weisungen im jahresübergreifenden Vergleich tendenziell rückläufig ist. So wurden 2023 noch 17 Weisungen erteilt, während es 2022 insgesamt 21 waren. Im Jahr 2021 betrug die Zahl 31 und 2020 noch 52. Trotz des Anstiegs im Jahr 2024 bleibt der allgemeine Trend rückläufig. Mehr als 70 Prozent der Weisungen beziehen sich dabei auf Verfahren in der Bundeshauptstadt Wien, während die restlichen Weisungen auf Linz, Graz und Innsbruck verteilt sind.
Inhalt und Auswirkungen der Weisungen
Im Detail betrafen acht der Weisungen die Einleitung, Fortsetzung oder Durchführung konkreter Erhebungen, während eine Weisung speziell die Erhebung einer Anklage zum Inhalt hatte. Besonders auffällig ist, dass keine der erteilten Weisungen zur Einstellung eines Verfahrens oder zur Rückziehung einer Anklage führte. Fünf Weisungen beschäftigten sich mit der Anwendung anderer Rechtsmittel, während drei die Erhebung von Rechtsmitteln betrafen. Weitere Weisungen fielen unter die Kategorien „ungeklärte Rechtsfragen“ oder „Sonstiges“.
Der Weisungsrat, der den Justizminister berät und dessen Empfehlungen in fast allen Fällen gefolgt wurden, existiert seit 2016. Während das Justizministerium eine hohe Diskretion wahrt, gibt es Diskussionen über die geplante Reform des Weisungsrechts. Zukünftig ist die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft vorgesehen, mit dem Ziel, eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde zu etablieren. Es ist geplant, das bestehende Weisungsgremium abzuschaffen und ein kollegiales Dreiergremium einzuführen.
Politische Einflussnahme und Reformpläne
Richter und Staatsanwälte äußern Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme in diesen Reformen. Im Vergleich dazu zeigt eine Betrachtung der Situation in Deutschland, dass dort ein Justizminister ebenfalls auf die Ermittlungen der Staatsanwälte Einfluss nehmen kann. In Deutschland sind Staatsanwälte weisungsgebunden, was nicht für Richter gilt. Diese Thematik wird durch einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums beleuchtet, der darauf abzielt, das Weisungsrecht transparenter zu gestalten und werdende Weisungen schriftlich dokumentieren zu müssen.
Mit der geplanten Reform des Weisungsrechts im deutschen Recht soll das Machtverhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Politik verbessert werden. Der Deutsche Richterbund hat die Abschaffung des externen Weisungsrechts gefordert, und die Notwendigkeit zur Anpassung des Weisungsrechts wurde durch den Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht bereits Schritte zur Anpassung des Weisungsrechts vor, um den Anforderungen des EuGH zu genügen.
Der vorliegende Bericht und die geplanten Veränderungen signalisieren einen wesentlichen Punkt im Spannungsfeld von Justiz und Politik, der sowohl in Österreich als auch in Deutschland intensiv diskutiert wird. Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Gestaltung eines unabhängigen und transparenten Justizsystems.