Der Fall eines 23-jährigen Haftsitzenden in Wien hat nach seinem Suizid in der Justizanstalt Josefstadt für Empörung und Intensivdiskussionen über die psychiatrische Versorgung in Justizvollzugsanstalten gesorgt. Kleine Zeitung berichtet, dass Sebastian Lesigang, der Rechtsanwalt des Vaters, eine umfassende Aufklärung in diesem tragischen Fall fordert. Der junge Mann war Ende April 2025 wegen eines tätlichen Angriffs auf seine Mutter sowie Randale in einem Einkaufszentrum festgenommen worden.

Lesigang erklärt, dass der Beschuldigte bereits seit Februar 2025 psychisch auffällig war. Die Taten geschahen unter dem Einfluss einer schweren psychischen Störung. Experten kamen zu dem Schluss, dass der junge Mann nicht im Normalvollzug einer herkömmlichen Jugendanstalt behandelt hätte werden dürfen, sondern in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, um in angemessener Weise betreut zu werden.

Psychische Gesundheit und Justizvollzug

Der Hintergrund seiner psychischen Erkrankung ist komplex. Berichten zufolge kehrte der 23-Jährige Ende Februar 2025 von einer Reise mit einer Psychose zurück und musste sich mehrfach in psychiatrischen Krankenhäusern behandeln lassen, allerdings ohne stationäre Aufnahme. Ärzte führten seine Probleme auf „multiplen Substanzgebrauch“ sowie den Konsum psychotroper Substanzen zurück.

Trotz schriftlicher Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft die U-Haft, die nach 14 Tagen um einen weiteren Monat verlängert wurde. Ein Enthaftungsantrag der Verteidigerin, der eine Unterbringung in einer Wohngemeinschaft vorsah, wurde abgelehnt. Am 10. Mai 2025 wurde der 23-Jährige schließlich tot in seiner Zelle aufgefunden, wobei ein gerichtsmedizinisches Gutachten Suizid als Todesursache ermittelte.

Die aus diesem Vorfall resultierenden rechtlichen Schritte sind bereits eingeleitet. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung läuft, formal gegen unbekannte Täter. Der Staatsanwalt fordert die Herausgabe interner Unterlagen der Generaldirektion für Strafvollzug sowie einen Auszug aus dem elektronischen Vollzugsmanagement der Anstalt.

Unzureichende psychiatrische Versorgung

Im Kontext der Diskussion um die Behandlung psychisch kranker Straftäter zeigt sich ein alarmierendes Bild. Informationen von der DGPPN deuten darauf hin, dass in Deutschland mehr als 55.000 Menschen in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind, von denen schätzungsweise 50 % bis 75 % unter mindestens einer psychischen Erkrankung leiden. Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung in diesen Einrichtungen wird weitgehend als unzureichend eingeschätzt.

Eine Umfrage der DGPPN unter 137 Justizvollzugsanstalten verdeutlicht das Ausmaß der Problematik: Über die Hälfte der befragten Einrichtungen gibt an, dass die Ressourcen für ambulante Behandlungen den Bedarf nicht decken. Für stationäre Behandlungen ist die Lage noch kritischer. Nur etwa 11 % der Gefangenen hatten in den vergangenen vier Wochen Zugang zu fachärztlicher Behandlung, und gerade einmal 1 % erhielt Psychotherapie. Hier stellt sich die Frage, wie die missliche Lage der psychischen Gesundheitsversorgung in Haftanstalten angegangen werden kann, um zukünftige Tragödien wie den Suizid des 23-Jährigen zu verhindern.

Die Volksanwaltschaft ist über den Fall und die Missstände informiert, während die Anwältin der Familie bereits eine Beschwerde eingereicht hat. Der psychiatrische Sachverständige, der den Fall untersucht, kam zum Schluss, dass eine offene Kommunikation zur Suizidprävention dringend erforderlich ist, um den Bedürfnissen der Insassen besser gerecht zu werden.