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Justiz-Kampf um Meinungsfreiheit: FPÖ triumphiert gegen PR-Mann!

Ein wegweisendes Urteil erzielte der Freiheitliche Parlamentsklub am Oberlandesgericht (OLG) Wien, wo entschieden wurde, dass Wolfgang Rosam, ein PR-Mann mit engen Verbindungen zur ÖVP, als „schwarzer Systemgünstling erster Güte“ bezeichnet werden darf. Dies geschah in Reaktion auf eine Klage, die Rosam gegen FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz erhob, nachdem dieser im Juni 2024 aufdeckte, dass Rosam während der Corona-Pandemie über 3,8 Millionen Euro an Inseraten von verschiedenen öffentlichen Institutionen erhalten hatte, wie APA-OTS berichtete.

Das OLG Wien wies die Klage Rosams zurück und gab dem Freiheitlichen Parlamentsklub Recht. Schnedlitz kommentierte das Urteil folgendermaßen: „Das Urteil wirft auch die Frage auf, ob nicht Rosams Dienste für Nehammer eine illegale Parteispende waren“, und betonte die anhaltenden Ermittlungen gegen die ÖVP wegen Verdachts auf Untreue und Bestechung. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Regeln für politische Parteien in Österreich klar definierte Rahmenbedingungen haben, die in der Parteiengesetzgebung festgelegt sind. Eine politische Partei muss sich an demokratische Grundsätze halten und ist zur Transparenz in Bezug auf Spenden und Werbemaßnahmen verpflichtet.

Die politische Landschaft wird durch solche juristischen Entscheidungen maßgeblich beeinflusst. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Vertrauenswürdigkeit der involvierten Parteien und deren Berater haben, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen und den Umgang mit öffentlichen Geldern.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Skandal
In welchen Regionen?
Wien
Genauer Ort bekannt?
Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
parlament.gv.at

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