
In der Gemeinde Garsten (OÖ) erhebt der Tierschutzverein Austria schwere Vorwürfe gegen einen Jäger, der angeblich illegal mehrere Höckerschwäne getötet hat. Der Vorfall ereignete sich am Mittwochmorgen, als der Mann beschuldigt wird, unbefugt ein Privatgrundstück betreten zu haben, um die Vögel abzuschießen, wie die Krone berichtet. Der Eigentümer des Grundstücks, Landwirt Franz B., beobachtete den Vorfall und informierte danach Behörden und Experten, die die Taten dokumentierten. Seine Wut über den Vorfall ist deutlich: "Er ist unberechtigterweise über den Ennsfluss in meinen mit Thujen versperrten Garten eingedrungen und hat drei Höckerschwäne geschossen," schildert B. die widerrechtliche Jagd. Die getöteten Schwäne wurden an der Ennsböschung entsorgt.
Juristin Michaela Lehner vom Tierschutzverein bestätigt, dass eine Anzeige gegen den Jäger erstattet wurde, da das Töten der Schwäne nicht nur illegal, sondern auch während der Brutzeit geschah. „Der Höckerschwan ist ganzjährig geschützt,“ fügt Lehner hinzu und verweist auf die geltenden Jagdgesetze. Der Vorfall erregte zusätzlich Aufsehen, als der Jäger bei einem Streitgespräch in einer örtlichen Bäckerei offenbar drohte: "Wir werden dort noch mehr abschießen." Die Ermittlungen sind im Gange, und es wurde ein Antrag auf einen Entzug der Jagdkarte gestellt.
Hintergrund zum Jägerstatus
Interessanterweise steht der Begriff "Waidmann" in einem historischen Kontext, der weit über die gegenwärtigen Jagdpraxis hinausgeht. Ursprünglich bezeichnete der Begriff eine Person, die jegliche Art von Tieren fängt, und bleibt bis heute in Volksliedern sowie in traditioneller Jagdkultur lebendig. Heutige Jagdberufe wie "Revierjäger" oder "Jagdmeister" haben ihren Ursprung in dieser alten Bezeichnung. Es ist zu hoffen, dass solcherartige Vorfälle die öffentliche Wahrnehmung über den verantwortungsvollen Umgang mit Tierarten und Jagdrecht sensibilisieren, wie auch der zweite Artikel von German Stack Exchange verdeutlicht.
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