
Im Zentrum der aktuellen Berichterstattung steht die Insolvenz eines traditionsreichen Unternehmens, das als einziger Weinpressenerzeuger in Österreich gilt. Seit der Gründung im Jahr 1923 hat die Firma in der Branche eine einzigartige Stellung eingenommen. Leider wurde im Dezember 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, das den Betrieb in eine ernsthafte finanzielle Krise geführt hat. Hintergrund ist die Anmeldung von 98 Gläubigern mit Forderungen, von denen knapp fünf Millionen Euro anerkannt wurden, wie noe.ORF.at berichtet. Die Gläubigerschützer kündigten eine Insolvenzquote von 20 Prozent an, die in fünf Raten ausgezahlt werden soll. Bis zum 30. April 2025 müssen sechs Prozent der Forderungen beim Insolvenzverwalter hinterlegt werden.
Die Insolvenzquote ist ein zentrales Thema, das die Rückzahlung von Forderungen im Insolvenzverfahren regelt. Definitionen und Berechnungsgrundlagen zeigen, dass Insolvenzgläubiger in der Regel nur einen bruchteil ihrer Forderungen zurückerhalten. Laut schuldnerberatung.de liegt der durchschnittliche Rückzahlungsanteil in Deutschland für Unternehmensinsolvenzen bei gerade einmal 6,1 Prozent. Dies bedeutet, dass Gläubiger häufig 90 Prozent oder mehr ihrer Ansprüche als verloren betrachten müssen. Die anstehende Quote für den Weinpressenerzeuger soll durch eine Zusammenarbeit mit Investoren sowie durch die Fortführung des Betriebs realisiert werden, was die Hoffnung auf eine bessere Quote weckt.
Zusätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass die Verteilung der Insolvenzmasse – also des Vermögens, das aus der Abwicklung des Unternehmens generiert wird – in einer festgelegten Rangfolge geschieht. Diese ordnet, welche Gläubiger zuerst bedient werden, und gibt so eine Vorstellung davon, wie viel jeder Gläubiger von seiner Forderung voraussichtlich zurückerhält. Während die festgelegte Quote und die Überlebensfähigkeit der Firma sowohl Geschäftsführer als auch Gläubiger stark beeinflussen, bleibt abzuwarten, wie effektiv die Maßnahmen zur Sanierung sein werden und ob eine vollständige Abwicklung vermieden werden kann.
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