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Informationspflichten der Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz

"Sensationelle Enthüllung: Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats verletzen Regelungen in der Verfassung und Transparenzgesetz - brisantes Listenaufdeckung!"

Liste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten ab 25. November online

Ab dem 25. November 2024 ist die aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Nationalrats auf der Parlamentswebsite abrufbar. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um den entsprechenden Regelungen in der Bundesverfassung und im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz nachzukommen. Das Gesetz verlangt von den Mitgliedern des Nationalrats und des Bundesrats, alle leitenden Positionen in Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen oder Sparkassen offenzulegen. Dies gilt sowohl für bezahlte Positionen als auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit finanziellen Vorteilen verbunden sind.

Die Abgeordneten müssen ihre Tätigkeiten spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres melden. Anhand dieser Angaben wird die Einkommenskategorie festgelegt, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen entspricht. Die Veröffentlichung der Liste ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Nebentätigkeiten der Abgeordneten und trägt zur Transparenz und Vertrauensbildung bei.

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Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit über die verschiedenen Tätigkeiten der Abgeordneten informiert wird, um potenziellen Interessenskonflikten vorzubeugen. Die Liste bietet auch den Abgeordneten selbst die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Abgeordneten ab 25. November ist auf der Parlamentswebsite abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 1068/2024.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/Liste-der-Nebentaetigkeiten-der-Abgeordneten-ab-25.-November-online/

Quelle/Referenz
parlament.gv.at

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