Österreich

In Österreich: Polizei soll Bodycams bei Zwangsgewalt nutzen

Vielleicht mehr als nur Augenzeugen: Die Einführung von Bodycams bei der österreichischen Polizei

Die österreichische Polizei plant, ab 2024 Bodycams flächendeckend für den Streifendienst einzusetzen. Diese Kameras werden an der Brust der Beamten getragen und sollen zur Deeskalation von Situationen, zum Schutz der Polizeibeamten und zur Beweissicherung eingesetzt werden. Im Innenministerium wird die Einführung der Bodycams positiv bewertet, während Strafrechts-, Menschenrechts- und Datenschutzexperten sowohl Zustimmung als auch Kritik äußern.

Die Bundesbeschaffungs GmbH hat 3300 Bodycams für die Polizei erworben, mit der Option auf den Kauf von weiteren 700 Geräten. Bis zum Jahresende sollen diese an alle Polizeidienststellen mit Außenwirkung ausgeliefert und im regulären Streifendienst verwendet werden. Die Kameras werden jedoch nicht kontinuierlich laufen, sondern die Polizisten entscheiden situationsabhängig über das Einschalten der Geräte.

Amnesty International kritisiert die fehlenden klaren Richtlinien für das Filmen mit den Bodycams und fordert Transparenz bei der Anwendung. In Deutschland haben Bürger das Recht, das Einschalten der Bodycams zu verlangen, während in den USA die Kameras grundsätzlich bei jeder Amtshandlung eingeschaltet sein müssen. In Österreich basiert der Einsatz der Bodycams auf Paragraf 13a des Sicherheitspolizeigesetzes, unter Berücksichtigung von Datenschutz- und Menschenrechtsaspekten.

Obwohl Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und potenzieller Überwachung bestehen, sehen viele Experten und Juristen die Einführung der Bodycams als positiv an, da sie eine objektive Dokumentation von Amtshandlungen ermöglichen. Die Erfahrungen aus den bereits durchgeführten Tests mit Bodycams zeigen eine positive Wirkung auf die Prävention von Konflikten und die Beweissicherung. Trotz Kritik und Bedenken bleibt die Einführung der Bodycams für 2024 in Österreich geplant, um die Sicherheit der Beamten zu erhöhen und Transparenz bei Amtshandlungen zu gewährleisten.

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