Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) hat sich erneut für die Entkriminalisierung von Abtreibungen ausgesprochen. Ein sicherer, legaler und kostenfreier Schwangerschaftsabbruch solle ermöglicht werden. Holzleitner plant, Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch ins Gesundheitsrecht zu überführen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Dabei betont sie, dass es nicht um die Abschaffung von Wochengrenzen gehe, sondern um eine notwendige rechtliche Umstellung. Die NEOS unterstützen diese Initiative ebenfalls, jedoch sieht das Regierungsprogramm von Schwarz-Rot-Pink keine entsprechenden Regelungen vor, wie 5min.at berichtet.
Holzleitner spricht sich zudem dafür aus, dass öffentliche Spitäler Schwangerschaftsabbrüche anbieten, wie es in Frankreich bereits der Fall ist. Dies steht im Kontext einer breiteren Debatte über Frauenrechte in Europa. In vielen EU-Ländern, darunter auch Österreich, ist ein legaler Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen möglich, jedoch oft durch zusätzliche Anforderungen wie Wartezeiten oder Beratungspflichten eingeschränkt. In Ländern wie Irland und Spanien gab es in den letzten Jahren bedeutende rechtliche Fortschritte, während in Polen der Zugang stark eingeschränkt wurde, wie frauenrechte.de aufzeigt.
Nationale Aktionspläne und Gewaltschutz
Im Zuge ihrer Bemühungen plant die Bundesregierung die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, der in den nächsten fünf Jahren die Arbeit im Bereich Gewaltschutz evaluieren soll. Dies wurde im Ministerrat beschlossen und ist Teil des Regierungsprogramms. Holzleitner betont, dass Gewalt gegen Frauen ein strukturelles Problem darstellt, das spezifische Lösungen erfordere. Der NAP soll unter anderem die Empfehlungen des Europarats und der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen, so bmfwf.gv.at.
Der NAP 2025–2029 wird konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt beinhalten und deren Umsetzung koordinieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz vor sexueller Belästigung, auch im digitalen Raum. Ein geplantes Gesetz soll das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern unter Strafe stellen, da dies eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellt. Justizministerin Anna Sporrer hat bereits angekündigt, dass diese Form der Belästigung künftig strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
Fortschritt in der Gesetzgebung
Holzleitner plant zudem, bei der Reform des Sexualstrafrechts, die im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll, das Konsensprinzip einzuführen. Für eine solche Reform haben die Landesfrauenreferentinnen bereits einen einstimmigen Beschluss für ein „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gefasst. Während die Grünen die langsame Umsetzung kritisieren, planen sie einen Gesetzesantrag für das Konsensprinzip in der kommenden Nationalratssitzung.
Kritisch äußerte sich Holzleitner auch zur Berichterstattung über Femizide, insbesondere nach dem Mord an einer Grazer Influencerin. Sie kündigte einen Leitfaden für gewaltsensible Berichterstattung im Kontext des Nacionalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen an und verteidigte diesen Plan gegen Vorwürfe, dass er nicht ausreichend konkret sei.
In der breiteren europäischen und globalen Perspektive bleibt der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein zentrales Thema der Frauenrechte, das in vielen Ländern noch eingeschränkt ist. Argentiniens Schritt zur Legalisierung von Abtreibungen bis zur 14. Woche und die Entwicklungen in Kanada, wo Abtreibungen vollständig entkriminalisiert wurden, zeigen die unterschiedlichen Ansätze auf, wie mit diesem sensiblen Thema umgegangen wird. Der Handlungsbedarf bleibt also groß, sowohl in Österreich als auch international.