In einem aktuellen Fall am Handelsgericht Wien sieht sich der Lebensmittelhändler Hofer mit Vorwürfen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) konfrontiert. Laut Angaben von vienna.at hat der VKI eine Klage eingereicht, in der es um irreführende Rabattaktionen geht. Hofer hingegen weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.
Das PrAG, das im Sommer 2022 novelliert wurde, schreibt vor, dass Einzelhändler bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Bei Preisnachlässen, die auf einem bald ablaufenden Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) basieren, entfällt diese Pflicht jedoch für verderbliche Produkte wie Obst und Gemüse. Hofer führt ins Treffen, dass unverpackte Waren kein MHD haben, was aus seiner Sicht ebenfalls gleichheitswidrig ist.
Die Klage gegen die großen Lebensmittelhändler
Der VKI klagt nicht nur gegen Hofer, sondern auch gegen Billa, Lidl und Spar. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGPK) wurde die Unterlassungsklage eingereicht, um der fehlenden Transparenz bei Rabattaktionen Einhalt zu gebieten. Laut sozialministerium.gv.at sind in einigen Fällen trotz Kennzeichnung als Rabattaktionen tatsächlich keine Ersparnisse gegeben gewesen.
Die Prüfungen des VKI ergaben, dass teilweise die Preise höher waren als die ursprünglich angegebenen Basispreise. Dies führt zu der weit verbreiteten Praxis der „Preisschaukel“, bei der Preise künstlich erhöht werden, um größere Rabatte zu suggerieren. Die Klage hat das Ziel, Wettbewerbsverstöße zu verhindern und die Preistransparenz zu erhöhen, was besonders im Lebensmittelhandel von großer Bedeutung ist.
Der rechtliche Rahmen und die nächsten Schritte
Richterin Charlotte Schillhammer hat in der laufenden Anhörung betont, dass die Beweisaufnahme klar und schmal gehalten werden soll, um den Prozess zu straffen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 7. April geplant, an dem mehrere Zeugen einvernommen werden sollen. Der VKI fordert eine klare Ausweisung des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage, um den Konsumenten ein besseres Bild von den echten Ersparnissen zu geben.
In der politischen Diskussion hat Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) Position bezogen und erklärt, dass die Klage „klare und faire Spielregeln“ schaffen soll. Angesichts der hohen Lebensmittelpreise hat auch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) eine Debatte über steigende Kosten angestoßen. Vizekanzler Andreas Babler hält sogar weitere Markteingriffe für denkbar, um den Druck auf die Lebensmittelpreise zu mindern.
Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig Transparenz im Lebensmittelhandel ist und welche Rolle rechtliche Rahmenbedingungen dabei spielen. Die Klage des VKI könnte weitreichende Konsequenzen für die Preispolitik in Österreich haben.