Ein 45-jähriger Maschinenführer aus dem Bezirk Freistadt in Oberösterreich hat an einem Wochenende einen Herzinfarkt erlitten. Nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wartete auf ihn eine unerwartete berufliche Herausforderung. Nur drei Tage später erhielt er die einvernehmliche Auflösung seines Dienstvertrags. Der Fall hat in der Region großes Aufsehen erregt und wirft wichtige Fragen zu den Rechten von Arbeitnehmern im Krankheitsfall auf.
Die Arbeiterkammer (AK) verweist darauf, dass Patienten im Krankenstand grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. In diesem speziellen Fall erhielt der Maschinenführer zunächst sechs Wochen sein volles Gehalt, gefolgt von vier Wochen, in denen ihm nur halb so viel ausgezahlt wurde. Der Arbeitgeber hatte zunächst 2.395 Euro gezahlt, was als zu gering erachtet wurde, sodass der Beschäftigte den restlichen Betrag einklagte.
Rechtsansprüche und Herausforderungen
Mit einem letztlichen Betrag von 12.180 Euro, den der Maschinenführer erfolgreich erstreiten konnte, zeigt dieser Fall deutlich, dass es sinnvoll ist, im Krankheitsfall Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Klarheit über Entgeltfortzahlung im Krankenstand spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere in solch bedrückenden Situationen.
Nach einem Herzinfarkt kehren etwa 70 Prozent der Berufstätigen in ihr Arbeitsleben zurück, wobei die Dauer der Arbeitsunfähigkeit stark variieren kann. Faktoren wie die Art der ausgeübten Tätigkeit, physische Belastungen und der individuellen Genesungsverlauf beeinflussen die Rückkehr zur Arbeit. Bei gutem Heilungsverlauf kann eine Rückkehr bereits nach acht Wochen erfolgen, während Patienten nach einer Bypass-Operation oft bis zu zwölf Wochen krankgeschrieben werden.
Wiedereingliederung nach einem Herzinfarkt
Die Reha-Phase spielt eine wesentliche Rolle bei der Genesung und bereitet die Patienten auf die Rückkehr in den Alltag vor. Die Rehabilitation schließt Aspekte wie gesunde Ernährung, Herzsport sowie das Erlernen von Techniken zur Stressreduzierung ein. Die mentale Gesundheit der Patienten ist ebenfalls von Bedeutung, da mehr als 90 Prozent der Patienten, die ein Jahr nach dem Herzinfarkt wieder arbeiten, durch psychische Probleme wie Depressionen wieder aus dem Berufsleben ausscheiden können.
Wird eine Wiedereingliederung angestrebt, ist eine stufenweise Rückkehr in den Beruf möglich, was beispielsweise durch einen Beginn mit zwei oder vier Stunden täglich geschehen kann. Es ist etwa auch zu beachten, dass Menschen mit schwerer Herzschädigung unter Umständen als teilweise erwerbsunfähig gelten und Ansprüche auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen können.
Im Kontext der Wiedereingliederung ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihrem gesetzlichen Pflichtangebot nachkommen, insbesondere bei schwerbehinderten Beschäftigten. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann hier von großer Bedeutung sein, da es eine strukturierte Rückkehr in den Arbeitsprozess ermöglicht.
Zusammengefasst verdeutlicht der Fall des Maschinenführers die Herausforderungen, die Arbeitnehmer nach einem Herzinfarkt umgehen müssen, und hebt die Notwendigkeit hervor, Rechte und Ansprüche im Krankheitsfall zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung anzufordern.
Online-Quellen: 5min.at, medpertise.de, haufe.de.